Wird von der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der
Fall.
Wir gelangen nun
zur Abstimmung
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend das
EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. –
Ich sehe, das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist
somit angenommen.
6. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (351 d.B. und
438 d.B. sowie 7008/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung.
Berichterstatter
ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. John Gudenus: Der Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März
2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das
Arbeitsruhegesetz geändert werden, liegt vor.
Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Zu Wort gemeldet
ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.
13.16
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Minister!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Arbeitsruhegesetz und dem
Arbeitszeitgesetz wird eine europäische Verordnung umgesetzt.
Man sieht, dass
wir eigentlich ein gutes Gesetz hatten: Es waren nur kleine Abänderungen zu
treffen. Ich will mich in meiner Rede kurz fassen, da es ja einen einstimmigen
Beschluss im Nationalrat gegeben hat, und ich glaube, auch hier im Bundesrat
wird der Beschluss einstimmig sein.
Einige Punkte
sind für mich jedoch wichtig. Wie es schon in der Bibel steht: Sechs Tage
sollst du arbeiten, und einen Tag musst du ruhen. – Es ist einfach
wichtig, dass man einen Tag in der Woche ruht, und für diese Ruhezeit ist der
Sonntag ein wesentlicher Tag. Es ist wichtig für die Arbeitsmoral der
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch für die kulturelle Gemeinschaft.
Es könnte heute
zum Beispiel keine Feuerwehr und kein Verein mehr tätig sein, wenn es nicht ein
gemeinschaftliches Leben im ländlichen Raum gäbe. Es ist daher wirklich von großer
Bedeutung, dass in diesem Gesetz auch die Arbeitszeiten geregelt sind, und zwar
nicht nur für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen selbst, sondern auch in
bestimmtem Maße für die Sicherheit im Eisenbahnbereich oder etwa im Flugdienstbereich.
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