Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 87

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wegs sind! Das ist einerseits den Fahrerinnen und Fahrern abträglich, aber anderer­seits natürlich auch der Sicherheit im Straßenverkehr. Überlange Arbeits- und Lenk­zeiten sind an der Tagesordnung; damit verbunden ist selbstverständlich eine gewisse Übermüdung. Sekundenschlaf ist an der Tagesordnung, wodurch Unfälle verursacht werden.

Ich möchte Ihnen ganz kurz zwei Zahlen nennen. In einer Studie wird belegt, dass 44 Prozent der FahrerInnen regelmäßig zwischen 60 und 80 Stunden pro Woche un­ter­wegs sind. Sie sehen, das ist eine enorme „Leistung“ – unter Anführungs­zeichen –, die da erbracht wird, denn das stellt einfach eine Gefahr dar. 15 Prozent der Berufs­kraftfahrerinnen und -fahrer geben an, im Gesamtkontext 40 Stunden an Fahr­leistung pro Woche zu erbringen.

Was sind die Folgen? – Erstens ist die persönliche Gesundheit total beeinträchtigt und die wenigsten glauben, dass sie in ihrem Beruf auch in Pension gehen können. Zwei­tens ist das Familien- oder Beziehungsleben beeinträchtigt, was ebenfalls nicht wirklich eine Variante ist, die wir uns wünschen. Und natürlich ist die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls gefährdet.

Das heißt, in diesem Bereich besteht dringender Handlungsbedarf, um klarzulegen, dass es eben Wochenend- und Feiertagsregelungen gibt sowie genügend Ruhezeiten und Pausen. Auch die Politik muss da Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass auch diese Berufsgruppe mit Sicherheit und zur Sicherheit von allen unterwegs ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

13.23

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeits­ruhe­gesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Übereinkommen über die Beteiligung der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Re­publik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slo­wakischen Republik am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte (404 d.B. und 419 d.B. sowie 7009/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. John Gudenus: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Über-


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