wegs sind! Das ist einerseits den Fahrerinnen und Fahrern abträglich, aber andererseits natürlich auch der Sicherheit im Straßenverkehr. Überlange Arbeits- und Lenkzeiten sind an der Tagesordnung; damit verbunden ist selbstverständlich eine gewisse Übermüdung. Sekundenschlaf ist an der Tagesordnung, wodurch Unfälle verursacht werden.
Ich möchte Ihnen ganz kurz zwei Zahlen nennen. In einer Studie wird belegt, dass 44 Prozent der FahrerInnen regelmäßig zwischen 60 und 80 Stunden pro Woche unterwegs sind. Sie sehen, das ist eine enorme „Leistung“ – unter Anführungszeichen –, die da erbracht wird, denn das stellt einfach eine Gefahr dar. 15 Prozent der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer geben an, im Gesamtkontext 40 Stunden an Fahrleistung pro Woche zu erbringen.
Was sind die Folgen? – Erstens ist die persönliche Gesundheit total beeinträchtigt und die wenigsten glauben, dass sie in ihrem Beruf auch in Pension gehen können. Zweitens ist das Familien- oder Beziehungsleben beeinträchtigt, was ebenfalls nicht wirklich eine Variante ist, die wir uns wünschen. Und natürlich ist die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls gefährdet.
Das heißt, in diesem Bereich besteht dringender Handlungsbedarf, um klarzulegen, dass es eben Wochenend- und Feiertagsregelungen gibt sowie genügend Ruhezeiten und Pausen. Auch die Politik muss da Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass auch diese Berufsgruppe mit Sicherheit und zur Sicherheit von allen unterwegs ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
13.23
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
24. März 2004 betreffend ein Übereinkommen über die Beteiligung der
Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der
Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik
Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen
Republik am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte (404 d.B. und
419 d.B. sowie 7009/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. John Gudenus: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Über-
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