Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 88

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

einkommen über die Beteiligung der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte.

Der Bericht liegt Ihnen vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen zu Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Übereinkommen über die Beteiligung der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 – ZTKG geändert wird (329/A und 420 d.B. sowie 7010/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. John Gudenus: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 – ZTKG geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


13.27

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Ziviltechnikerkammergesetz liegt uns wieder einmal ein Reparaturantrag der schwarz-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite