Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 89

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blauen Bundesregierung vor. Dieses Gesetz muss repariert werden, weil der Verfas­sungsgerichtshof in seinem Erkenntnis festgestellt hat, dass es nicht verfassungskon­form war. Und wieder einmal ist es so, wie es bei dieser Regierung üblich ist: Es wird nicht wirklich repariert, es wird nicht wirklich versucht, die Dinge im Ganzen zu sehen – nein, es wird die Materie schnell durchgezogen.

Meine Damen und Herren! Ich sage damit nicht, dass nicht auch richtige Schritte in diesem Gesetz, in diesen Änderungen enthalten sind: zum Beispiel die Höchstbemes­sungs­grundlage, die eingeführt wird, oder die Mindestbeiträge, die abgesenkt werden. Das ist auf alle Fälle positiv zu bemerken.

Warum aber nicht auch die Interessen der jungen Architekten berücksichtigt wurden, das ist mir nicht klar, denn jeder von uns weiß, dass, wenn er sich selbständig macht, zu Beginn zumeist mit einem sehr geringen Einkommen zu rechnen ist. Zuerst muss man sich einmal einen Namen machen, man muss Referenzen vorweisen können. Wenn man das geschafft hat, dann läuft es sowieso. Aber bis dahin vergehen eben an die fünf bis zehn Jahre, die finanziell gesehen relativ trocken sind. In diesem Zeitraum sind die meisten dazu gezwungen, noch einer Zweitbeschäftigung nachzugehen, um damit finanziell über die Runden zu kommen.

Genau da fängt die Ungerechtigkeit an. Neben den Mindestbeiträgen in das System sind auch noch die ASVG-Beiträge zu entrichten. Diese Beiträge werden aber nicht wechselseitig angerechnet.

Meine Damen und Herren! Man sollte die Wünsche der jungen Architekten – ich meine, diese sind die Zukunft in diesem Berufsstand – nicht so locker abtun, sondern den Wunsch auf eine bessere und vor allem leistbare Absicherung eigentlich als einen gerechtfertigten Anspruch sehen. Es gibt ja die Stellungnahme der Interessengemein­schaft Architektur, die diesbezüglich ihre Sorgen klar und deutlich deponiert hat, aber leider ohne Erfolg.

Nicht die bereits arrivierten Architekten sind zu schützen, sondern der Nachwuchs muss gefördert werden. Dabei ist es wichtig, dass es entsprechende Erleichterungen gibt, dass also nicht Beiträge zu zahlen sind, die dann später nirgendwo zum Tragen kommen.

Was Sie aber in diesem Gesetz vorgelegt haben, ist eigentlich nur eine Minimal-Repa­ratur: Sie schützen die Großen mit den gut florierenden Büros und Sie vergessen – und ich sage das ganz bewusst – auf den Nachwuchs in diesem Bereich. Diese werden vertröstet, vielleicht – wie man bei uns immer zu sagen pflegt – auf den Sankt-Nimmerleins-Tag.

Meine Damen und Herren! Voller Einsatz für die großen Büros und damit vielleicht auch Schutz vor unerwünschter Konkurrenz – das ist in diesem Fall die Devise. Ich glaube, da kann man nicht mitmachen.

Meine Damen und Herren! Für uns ist diese Gesetzesmaterie nicht weitgehend genug. Wir werden daher diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.31

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


13.31

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kraml! Ich kann Ihre Ausfüh­rungen nicht ganz nachvollziehen. (Bundesrat Kraml: Pech!) Es ist nun einmal so,


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