dass der Verfassungsgerichtshof Teile des Ziviltechnikerkammergesetzes aufgehoben hat. Diesem Erkenntnis ist Rechnung zu tragen, was mit dieser vorliegenden Novelle getan wird.
Der wesentliche Inhalt des Gesetzes wird nicht geändert, er wird nur präziser formuliert. Weiters werden entsprechend dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes die Mindestbeitragsgrundlage und die Höchstbeitragsgrundlage festgelegt. Wir haben eine Mindestbeitragsgrundlage festzulegen!
Wir sind auch der Gruppe der Ziviltechniker
zu einer raschen Umsetzung dieses Erkenntnisses verpflichtet, da uns der
Verfassungsgerichtshof eine Frist bis zum 30. Juni 2004, die Sie ja
kennen, zur Reparatur gesetzt hat. Anderenfalls würde eine rechtlich nicht
geregelte Situation vorliegen. (Präsident Weiss übernimmt den
Vorsitz.)
Diese vorliegende Novelle hat nichts mit der Pensionsharmonisierung zu tun – was im Nationalrat in einer Kritik angesprochen wurde –, sondern lediglich mit einer notwendigen und fristgerechten Umsetzung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes.
Wir sichern mit dieser Novelle den Mitgliedern der Ziviltechnikerkammer den ordnungsgemäßen Fortbestand ihres Pensionssystems. Die Mitglieder dieser und jeder anderen Kammer denken nicht in parteipolitischen Kategorien, sondern erwarten sich von uns eine rasche Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes.
Aus diesem Grund erwarte ich mir – aber ich glaube, da erwarte ich mir zu viel –, dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, diesem Gesetz zustimmen. Wir von der ÖVP stimmen diesem Gesetz natürlich zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
13.33
Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
13.33
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Frau Präsidentin! Gerade als Präsidentin der Bundeswirtschaftskammer beraten Sie ja immer Jungunternehmer. (Bundesrätin Zwazl: Wirtschaftskammer Niederösterreich!) – Niederösterreich! Mein Gott! Der Wirtschaftskammer Niederösterreich! Sie haben in Ihren Redebeiträgen meinem Empfinden nach durchaus das Zeug dazu, irgendwann sogar an die oberste Spitze zu gelangen, und die Niederösterreicher sind ja immer federführend in vielen Bereichen. Da ich heute schon Minister Pröll gelobt habe, darf ich doch auch die Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich loben.
Sie beraten Jungunternehmer, indem Sie sagen: Überhitzt euch im ersten Jahr nicht mit den Kosten, vor allem nicht bei den Angestellten und so weiter und so fort! – Sie müssten doch gerade um die jungen Architektenbüros Sorge haben. Die jungen Architektenbüros kämpfen ohnedies mit dem „Platzhirschentum“ der alten und arrivierten Architekten. Was Sie so nonchalant als Mindestbeitragsgrundlage nennen – 15 000 € –, das ist nicht wenig! Dann kommt noch Basel II! Schauen wir einmal, ob die Kreditwürdigkeit von jungen Architekten angesichts von Basel II so einfach gegeben ist! 15 000 € als Mindestbeitragsgrundlage ist ein Hammer!
Dass das bei den großen Architekturbüros vielleicht ein Schmunzeln hinterlässt – das schaffen diese locker! –, glaube ich. Aber die Kleinen schaffen das in der Form nicht. Da geht es wirklich nicht um Parteipolitik. Da geht es um die Sorge ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) – Nein, Herr Kollege Bartenstein! Ich weiß nicht, in welcher Zunft die Architekten sind – sind sie bei uns, sind sie bei Ihnen? – Ich schätze, Frau Kollegin Zwazl wird sich freuen. Ich kenne eigentlich nur Architekten aus dem ÖVP-nahen Bereich. (Bundesrat Mag. Himmer: Das spricht für
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