Und wenn er krank und alt wird, muss das volle Risiko, das erhöhte Risiko die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft tragen. Wir kennen alle das Phänomen der Wanderversicherung, dass es eben keinen Ausgleich für Beträge gibt, die bei einer Einrichtung bezahlt wurden und nicht weitergegeben werden, im Rucksacksystem zum Beispiel, an den anderen Sozialversicherungsträger.
Das sind alles ungelöste Fragen, die jetzt einmal dargestellt und festgehalten werden, aber noch nicht zur Gänze gelöst sind.
Da ist einmal das Problem der Arbeitslosenversicherung. Was passiert, wenn so ein kleiner Unternehmer, ein Kleingewerbetreibender, krank wird? Das Problem des Krankheitsfalls ist nicht gelöst!
Frau Kollegin Giesinger und auch Herr Kollege Schimböck haben berichtet, dass die Einzelunternehmer immer mehr werden, dass immer mehr Menschen die Verantwortung für ihre zukünftige Existenzsicherung selbst tragen. – Das ist ja an sich eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft, wenn einer sagt: Ich gehe nicht zum AMS oder zur Landesregierung oder zum Magistrat und stelle mich an und warte auf einen Job!, sondern sagt: Ich nehme meine Existenzsicherung, ich nehme meine Zukunft selbst in die Hand und bemühe mich, eine eigene Existenz zu gründen!
Das sollte eigentlich der Normalfall sein – und nicht der Ausnahmefall. Deshalb, glaube ich, sollten wir diese Situation auch nicht krankjammern, wenngleich die Erkrankung eines Unternehmers für diesen ein Problem ist. Dieses Problem sollte in Zukunft gelöst werden.
Ein drittes Thema, das mich sehr bewegt, wenn ich über die soziale Situation der kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer nachdenke, ist zum Beispiel auch die Erkrankung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Stellen Sie sich vor, ein Unternehmer hat einen Betrieb gegründet, hat ein, zwei Angestellte, und die werden gleichzeitig krank! Was ist dann? – Das kann ein Unternehmen in Riesenprobleme stürzen, und dann reden wir vom Scheitern solcher Unternehmen; das hat aber in diesem Fall keine wirtschaftlichen Gründe, sondern soziale Gründe.
Auch diese Fragen sollten uns meiner Meinung nach im Rahmen der Diskussion eines Berichtes über die Lage der kleinen und mittleren Unternehmen beschäftigen.
Es ist ja auch schon viel geschehen, es hat viele Initiativen gegeben. Weil ich gerade die Kollegin Präsidentin Zwazl sehe: Es ist im Bereich der Betriebshilfe viel geschehen, etwa ein Zusammenschließen der Kammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Wenn ich allein an mein Bundesland denke: In den letzten Jahren sind mehr als 280 Fälle in diesem Bereich gelöst worden: durch Selbsthilfe, durch Bereitstellung eines Betriebshelfers in Krankheitsfällen. Ich rede ja nicht von Missmanagement, wenn einer schlecht wirtschaftet, sondern ich rede davon, was einem Kleinunternehmer droht, wenn er unverschuldet in eine solche Lage kommt.
Das sind Fragen, die uns beschäftigen sollten und wo wir gemeinsam nach Lösungen suchen sollten.
Ich möchte ein anderes Beispiel bringen. (Bundesrat Mag. Gudenus: Aber nicht gesundbeten!) – Ich bin ja dabei, die Probleme aufzuzeigen, die einen Unternehmer, eine Unternehmerin begleiten, wenn sie sich entschieden haben, sich selbständig zu machen und selbständig ihre Existenz zu sichern.
Ich denke an die Aktion, die nach dem Hochwasser in Oberösterreich und Niederösterreich gestartet wurde und wie rasch hier die Sozialversicherung geschaltet und Maßnahmen getroffen hat. Allein in Oberösterreich sind 1,3 Millionen € an 754 Betroffene sehr rasch und unbürokratisch ausbezahlt worden.
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