Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EG-Amtshilfegesetz – EG-AHG – geändert wird und ein EU-Quellensteuergesetz – EU-QuStG – erlassen wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Pfandbriefstelle-Gesetz erlassen wird sowie das Sparkassengesetz und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend die 5. Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle – 5. ZollR-DG-Novelle.
Jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ersuche ich um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IAKW Finanzierungsgesetz geändert wird
(5. IAKW-Finanzierungsgesetz-Novelle) (413 d.B. und 433 d.B. sowie
7020/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu Punkt 18 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wolfinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Franz Wolfinger: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IAKW Finanzierungsgesetz geändert wird.
Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach. – Bitte, Frau Kollegin.
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