Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 134

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EG-Amtshilfegesetz – EG-AHG – geändert wird und ein EU-Quellensteuergesetz – EU-QuStG – erlassen wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Pfandbriefstelle-Gesetz erlassen wird sowie das Sparkassengesetz und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuld­ver­schreibungen geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend die 5. Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle – 5. ZollR-DG-Novelle.

Jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ersuche ich um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflicht­ver­sicherungsgesetz 1994 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IAKW Finanzierungsgesetz geändert wird (5. IAKW-Finanzie­rungs­gesetz-Novelle) (413 d.B. und 433 d.B. sowie 7020/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu Punkt 18 der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wolfinger. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Franz Wolfinger: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das IAKW Finanzierungsgesetz geändert wird.

Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite