Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 135

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16.26

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Entgegen der Einstimmigkeit, die diese Vorlage im Nationalrat gefunden hat, werden wir – sprich die sozialdemokratische Fraktion – dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, nicht zustimmen, denn wie so oft stecken die abzulehnenden Regelungen im Detail.

Zuerst möchte ich eines betonen: Es ist überhaupt keine Frage, die Sozialdemokraten stehen unverbrüchlich zu den Einrichtungen, die Wien als so genannte UNO-Stadt möglich gemacht haben! Wir begrüßen daher bauliche Maßnahmen, die den heutigen Anforderungen großer internationaler Organisationen entsprechen. Immer war uns vor allem der friedenserhaltende und friedensschaffende Aspekt der Unterorganisationen der Vereinten Nationen bewusst, und daher war es für uns auch immer selbst­verständlich, für die Ansiedlung beziehungsweise den Verbleib dieser Dienststellen einzutreten und alle notwendigen Aufwendungen zu tätigen beziehungsweise zu unter­stützen.

Die Errichtung des Internationalen Amtssitz- und Konferenzzentrums hat es ermöglicht, dass die Atombehörde aus ihrer damaligen Unterkunft im ehemaligen Grand Hotel am Ring und die UNIDO aus ihrer Unterkunft im Amtsgebäude Felderstraße in die ent­sprechenden Räumlichkeiten ziehen konnten. Diese den UNO-Standards entsprechen­den Tagungs- und Arbeitsfazilitäten wurden nach dem damals höchsten Stand der Technik eingerichtet. Für Großkonferenzen der UNO, die in den siebziger Jahren Usus wurden, konnte das Austria Center herangezogen werden, und das wird es ja noch immer.

Aber ich möchte Sie auch an eines erinnern, weil das hier einfach dazugehört: Heribert Steinbauer, vielen sicherlich ein Begriff, war der Organisator der Bewegung gegen das Konferenzzentrum. Er beziehungsweise alle diejenigen, die ihn in diesem Bemühen unterstützt haben, wollten das Geld lieber für regionale Projekte – da wären sicherlich auch Zuchtvieh-Messehallen oder Blasmusikheime und ähnlich Weltoffenes und Welt­gewandtes dabei gewesen – verwendet wissen. Die damalige Regierungsmehrheit hat sich für die für Österreich so wichtige internationale Anerkennung entschieden, und heute – gestatten Sie mir auch diesen Hinweis – sind, glaube ich, auch Steinbauers Parteifreunde durchaus froh, dass die Größe des Austria Centers auch ihnen die Möglichkeit bietet, bei entsprechenden Veranstaltungen in der ersten Reihe Platz zu nehmen.

Meine Damen und Herren! Was ist aber der Grund unserer Ablehnung dieser Vorla­ge? – Es geht um die Kosten, die man der Stadt Wien zusätzlich aufbürden will. Es würde nämlich bei tatsächlicher Umsetzung des Gesetzesbeschlusses des National­rates dem Land Wien ein finanzieller Mehraufwand von rund 53 Millionen € entstehen!

Die rechtliche Grundlage, die für die Asbest-Sanierung vorgesehen ist, ist aber nicht zutreffend. Daher hat für Wien der Herr Landeshauptmann Bürgermeister Dr. Michael Häupl an den Bund zu Handen des Herrn Bundeskanzlers das Verlangen gerichtet, Verhandlungen im Konsultationsgremium aufzunehmen.

Zur Erläuterung: Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates beruft sich auf das Schmitz-Slavik-Abkommen vom 28. Jänner 1967, welches durch einen Syndi­kats­vertrag zwischen dem Bund und der Stadt Wien sowie das Internationale Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien Finanzierungsgesetz vom 6. Juli 1972 und durch eine Verein­barung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz präzisiert wurde. Gemäß § 3 lit. c des IAKW-Finanzierungsgesetzes aus 1972 beteiligt sich die Stadt Wien an Pla­nungs-, Errichtungs- und Finanzierungskosten des Internationalen Amtssitz- und Kon­ferenzzentrums Wien. Gemäß § 2 Abs. 1 dieses zitierten Gesetzes hat der Bund die


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