Kosten der Planung, Errichtung und – jetzt kommt es! – Erhaltung und Verwaltung, das heißt einschließlich Personal- und Sachaufwand, und Finanzierung des IAKW zu tragen. Wien übernimmt also anteilig Kosten für die Planung sowie Errichtungs- und Finanzierungskosten, während der Bund zusätzlich auch die Kosten für Erhaltung und Verwaltung zu tragen hat. Diese Regel findet sich auch in allen Novellen immer wieder, ihr wurde daher vom Bund nicht widersprochen, sie wurde somit auch akzeptiert.
Bei der Asbest-Entsorgung – kein Mensch bestreitet, dass so etwas notwendig ist – handelt es sich aber nicht um eine Errichtungsmaßnahme. Demnach kann, wenn man sich auf das Schmitz-Slavik-Abkommen beruft und auf dessen Nachfolgeregelungen bezieht, der Stadt Wien keine Verpflichtung, sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen, auferlegt werden! Sollte die Stadt Wien zu der Auffassung gelangen, sich an eventuellen Erhaltungskosten zu beteiligen, so kann das nur auf Basis von Beschlüssen des Wiener Landtages und Gemeinderates erfolgen, aber nicht auf Grund einer bundesgesetzlichen Verpflichtung.
Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates nimmt aber auf die klare Praxis des bisherigen Finanzierungsmodus nicht Bedacht. Das ist der Grund, warum wir dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, nicht zustimmen können. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
16.33
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
16.33
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das ist jetzt eine etwas kuriose Debatte, zu der sich drei Wiener Bundesräte – beziehungsweise eine Bundesrätin – zu Wort gemeldet haben und im Grunde jede Pro-Stimme fehlt. (Bundesrat Konecny – in Richtung Staatssekretär Dr. Finz –: Vielleicht hat der Wiener Landesparteiobmann der ÖVP noch etwas dazu zu sagen!)
Meine Damen und Herren! Herr Professor Konecny! Die Grünen begrüßen jegliche Ansiedlung einer internationalen Organisation wo immer, ob es die Alpenschutzkonvention in Innsbruck war oder ob es auch diese Organisation in Wien ist. Das ist wichtig, Wien und Österreich soll da eine Drehscheibe sein. Nur bin ich ein disziplinierter Mensch, wenn da mein Landeshauptmann – in dem Fall muss ich „mein Landeshauptmann“ sagen – ein 15a-Verfahren auslöst. Jetzt möchte ich gar nicht näher auf das eingehen, was die Frau Vizepräsidentin gesagt hat (Rufe bei der ÖVP: Konsultation!) – es ist richtig, die Asbest-Sanierung ist da nicht enthalten. Wir sehen, was diese Umweltsünden – egal, wo wir sie heute sanieren müssen – kosten. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Übrigens entziehen sich dem Arbeitsinspektorat leider die Vorgänge innerhalb der UNO-City, aber das wäre schon einmal eine Betrachtung dahin gehend wert, wie dort derzeit die Asbest-Entsorgung geschieht. Alle Beschäftigten sind äußerst beunruhigt, weil das Gebäude weder traktweise noch stockweise geräumt wurde, sondern es wurde dort gearbeitet und gleichzeitig Asbest-saniert. Das ist meiner Meinung nach eine lebensgefährliche Aktion, was seit einiger Zeit im Rahmen der UNO-City passiert. Es gibt nicht wenige hohe und höchste Beamte sowie auch Initiativen innerhalb der UNO-City, die mehrmals schon darauf hingewiesen haben, dass das eine kriminelle Form der Asbest-Sanierung ist.
Nun steht auch das zur Asbest-Sanierung an – bitte, in Zahlen: Es sind 100 Millionen €, und die Stadt Wien kann das in diesem Beteiligungsschlüssel nicht allein tra-
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