gen. Die Begehrlichkeiten zeigen sich da, und im Vorfeld zum Finanzausgleich hört man ja schon, dass da die Stadt Wien noch mehr zur Kasse gebeten wird.
Deshalb halten wir diese Vorgangsweise der Landesregierung für richtig. Ich appelliere von hier aus an alle Wiener Bundesräte, an Herrn Bundesrat Himmer, an Herrn Bundesrat Gudenus und an Herrn Bundesrat Böhm, aber ich appelliere auch an meine Kolleginnen in meiner Fraktion um ein Zeichen der Solidarität – trotz unserer prinzipiellen Zustimmung, die die Grünen auch im Nationalrat gegeben haben, aber die ich auch als Wiener Grüner und als Mandatsträger der Stadt Wien zum Ausdruck bringe –, hier diesem Gesetz keine Zustimmung zu geben. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
16.37
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.
16.37
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich nicht in Wiederholungen ergehen und werde nicht auch noch ein Bekenntnis zu den UNO-Institutionen in Wien ablegen, sondern ich möchte mich mit der hier zutage tretenden Methodik dieser Bundesregierung auseinander setzen. Ich sage das sehr bewusst in Richtung der Bundesräte aus den anderen Bundesländern: Hier geht es um ein Wiener Problem, selbstverständlich, es geht um die Kasse des Landes Wien, selbstverständlich – aber die Vorgangsweise ist etwas, was Ihnen morgen in Ihrem Bundesland genauso passieren kann! Deshalb meine ich, dass es nicht nur darum geht, als Wiener demonstrativ dagegenzustimmen – was ich tun werde –, sondern deshalb ist es wichtig, dieser Methode entgegenzutreten, und das werden die sozialdemokratischen Bundesräte in ihrer Gesamtheit bei der Abstimmung auch tun.
Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Es gibt eine alte – eine uralte, kann man schon sagen – vertragliche Vereinbarung zwischen einem Land und dem Bund. Daran wird dann in einer 15a-Vereinbarung im Jahr 1979 noch einmal ein großes Programm angestückelt, und dort wird in einer Anlage zwischen den beiden Vertragspartnern eindeutig festgehalten, dass damit das Land Wien alle aus dem seinerzeitigen Schmitz-Slavik-Abkommen stammenden finanziellen Verpflichtungen geleistet hat. Irgendwie nennt man so etwas ein Vertragsende.
Nun haben beide Seiten durchaus gemeint, dass das Verhältnis 65 : 35 ein vernünftiges ist, oder es hat weitere Maßnahmen gegeben, die auf dieser Basis im Einvernehmen finanziert wurden. Die Tatsache, dass zwischen dem Land Wien und der Bundesregierung, also dem Finanzministerium, natürlich auch über die Asbest-Entsorgung und die Herstellung einer zunächst Ersatz- und dann Erweiterungshalle gesprochen wurde, gehört ebenfalls zu dem Klima, das wir gewohnt sind. Zu diesem Klima gehört auch – das ist ehrlicherweise dazuzusagen ... (Bundesrat Bieringer: Herr Klima ist in Argentinien!)
Ja, aber das Klima war zu der Zeit, als er
Bundeskanzler war, im Umgang zwischen Bundesregierung und Landesregierung ein respektvolleres und stärker an
Zusammenarbeit orientiertes. Insofern ist es außerordentlich schade, dass er
dort ist. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Also es hat über diese Maßnahmen Gespräche gegeben, und im Zuge dieser Gespräche hat sich die Stadt Wien zwar nicht in der Lage gesehen, neuerliche Errichtungskosten zu tragen, aber durchaus angeboten, sich auf freiwilliger Basis sogar in diesem Ausmaß an der Asbestentsorgung zu beteiligen. An diesem Punkt ist der Bund vom Tisch aufgestanden und hat offensichtlich beschlossen, diese Sache im Gesetz zu
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite