Tatsache ist,
dass hier eine Vereinbarung nicht erzielt wurde. Das, was ich ausgeführt habe,
bedeutet, dass – nicht ganz unabhängig von Wien – es eine unzulässige
Vorgangsweise ist, zu sagen: Na gut, wenn wir uns nicht einigen können, dann
beschließen wir das als Gesetz! – Das ist genau jene
Drüberfahrermentalität, die bei vielen, vielen Gelegenheiten nicht nur von
Sprechern der Opposition kritisiert wurde.
Es ist, selbst
wenn Sie es beschließen, kein Drama, weil es natürlich auszujudizieren ist. Auf
Grund dieses Gesetzes wird Wien mit Sicherheit keinen Cent bezahlen. Sie werden
auf den Rechtsweg verwiesen werden, weil die Grundlage dieses Gesetzes
schlichtweg falsch ist. Ob auch der Verfassungsgerichtshof damit etwas zu tun bekommt,
würde ich eher bezweifeln, aber wir werden zumindest auf dem Rechtsweg dann die
Wahrheit über Ihre Zeugen erfahren.
Ich schlage
Ihnen nur vor, Herr Staatssekretär: Sie haben sich jetzt als Wiener Obmann der
ÖVP dazu bekannt, alle Großvorhaben, an denen der Bund mitzuwirken hat, zu
stoppen. Wenn das ein politischer Kurs gegenüber der Bundeshauptstadt ist, dann
muss ich sagen: Es mag ja Menschen geben, die diesen Kurs teilen, für einen
Wiener Funktionär, wie Sie einer sind, kann ich mir das eigentlich nicht
vorstellen! (Beifall bei der SPÖ.)
16.55
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu den „Lichtspielen“, die da
stattfinden, muss ich kurz etwas erläutern: Diese Anzeigetafel hat anscheinend
einen fehlerhaften Kontakt. Jetzt ist hier endlich alles aus, es wird kein
Licht mehr leuchten. Ich möchte nur darauf hinweisen und ersuchen – wir
haben ja die freiwillige Redezeitbeschränkung von 10 Minuten –, dass
wir trotzdem versuchen, uns daran zu halten, auch wenn das Lichterl hier jetzt
nicht mehr funktioniert. (Zwischenruf des
Bundesrates Bieringer.) Man
kommt da womöglich an irgendwelchen Tasten an, die man besser nicht anrühren
sollte. Ich weiß schon.
Es liegen keine
weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist
dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der
Fall.
Wir kommen nun
zur Abstimmung
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend die
5. IAKW-Finanzierungsgesetz-Novelle.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (Bundesrat Konecny: Schau! Schau!)
Da ich jetzt einiges Gemurre gehört habe, möchte ich
feststellen: Soweit ich das überblicken konnte, ist es die
Stimmenmehrheit. Aber sollten Bedenken bestehen, bin ich auch bereit, dass wir
die Stimmen auszählen. (Bundesrat Bieringer: Nein, es ging nur um das
Stimmverhalten einiger Bundesräte!) Ach so! Okay. Also habe ich keinen Fehler
gemacht. – Gut.
19. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend das Protokoll zur Änderung des
Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der
Zollverfahren (geschehen zu Brüssel am 26. Juni 1999) samt Anhängen
(339 d.B. und 434 d.B. sowie 7021/BR d.B.)
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