Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 142

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20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (352 d.B. und 435 d.B. sowie 7022/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung zu Punkt 19 hat Herr Bundesrat Kraml übernommen. Ich darf um den Bericht bitten. Ich sehe aber, dass auch zum Punkt 20 von Herrn Bundesrat Kraml der Bericht erstattet wird. Darf ich bitten, beide Berichte unter einem zu bringen.

 


Berichterstatter Johann Kraml: Ich bringe zuerst dem Bericht des Finanzausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend das Protokoll zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmoni­sierung der Zollverfahren samt Anhängen.

Der Berichtstext liegt Ihnen allen vor, ich komme daher sogleich zum Beschluss des Ausschusses.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG den gegen­ständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme nun zum zweiten Bericht, und zwar zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll.

Der Bericht liegt Ihnen allen ebenfalls schriftlich vor, ich komme daher sogleich zum Beschluss des Ausschusses.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die beiden Berichte.

Wortmeldungen liegen nicht vor. Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Der Berichterstatter hat, nehme ich an, wohl auch nicht den Wunsch, noch einmal das Wort zu ergreifen.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die beiden Beschlüsse des National­rates getrennt erfolgt. – Ich darf darum bitten, dass alle Bundesrätinnen und Bundes­räte, die an der Abstimmung teilnehmen wollen, auch ihre Plätze einnehmen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend das Protokoll zur Änderung des Internationalen Überein­kom­mens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren samt Anhängen.

 


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