Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Jetzt lasse ich über den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, abstimmen und bitte wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ebenfalls angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll.
Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, und ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, und bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls wieder die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
21. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (310/A und 436 d.B. sowie
7023/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun
zu Punkt 21 der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Haller übernommen. Ich bitte um
den Bericht.
Berichterstatter
Ing. Hermann Haller: Frau Vizepräsidentin!
Herr Staatssekretär! Ich bringe
den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004
mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Danke für diesen Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet
ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
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