Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 145

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Als Unternehmerin und Wirtschaftsvertreterin bin ich gegen solch eine krasse Un­gleichbehandlung – Ungleichbehandlung nämlich gegenüber jenen, die keine Möglich­keit haben, ihr Grundstück teilweise betrieblich zu nützen. Diese Fairness ist mir ein Anliegen, da auch ich mich immer um Fairness gegenüber den Unternehmern bemühe und sie auch einfordere.

Wir haben daher in dieser Novelle zum Umsatzsteuergesetz die Ausnahmeregelung des Artikel 6 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie in Anspruch genommen. Auf Grund dieser Ausnahmeregelung ist es nun so, dass die private Nutzung nicht steuerbar ist und daher auch kein Vorsteuerabzug möglich ist. Nur dadurch können wir eine Un­gleichbehandlung verhindern. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass die sehr beliebten Mietkaufmodelle beim Erwerb von Eigentumswohnungen den Bürgern weiterhin an­geboten werden können.

Die Entwicklung dieser Novelle zeigt uns aber auch, wie kompliziert das Steuerrecht geworden ist, gerade dann, wenn EU-Recht in nationales Recht eingearbeitet werden muss. Wir haben daher für die Formulierung dieser Novelle zahlreiche Experten mit einbezogen, und wir sind zum Schluss gekommen, dass es umsatzsteuerrechtlich beim bisherigen Stand bleiben soll. Daher stimmen wir diesem Gesetz zu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.09

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


17.10

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Zwazl hat soeben die Komplexität der Materie angesprochen. Es ist tatsächlich anzu­streben, diese Bereiche generell zu vereinheitlichen – das ist das eine –, aber auch ein Stück zu vereinfachen. Es ist zu hoffen, dass der Österreich-Konvent in Bezug auf die Gesetzeslage in manchen Bereichen eine mögliche Verbesserung mit sich bringen wird.

Zurückkommend auf diese Materie: Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht ge­macht; wir anerkennen auch die Bemühungen, die da stattgefunden haben, und die engagierte Arbeit vieler Nationalrätinnen und Nationalräte im Vorfeld sowie vieler Ex­per­tinnen und Experten, dennoch haben wir das Problem, dass wir der Meinung sind, dass die derzeitige Lösung wiederum nicht gleiches Recht und nicht gleiche Behand­lung impliziert.

Ich ersuche Sie daher um Verständnis dafür, dass wir diesen Gesetzesantrag ab­lehnen werden. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

17.11

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

 


17.11

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Hoher Bundesrat! Ich möchte vor allem die finanziellen Auswir­kungen dann, wenn man diesem Gesetz nicht zustimmen würde, darstellen.

Wie war die Rechtslage vor dem berühmten Seeling-Urteil, einem Urteil des Euro­päischen Gerichtshofes? – Bei Mietkaufwohnungen: voller Vorsteuerabzug möglich bei einem Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren; Kommunalleasing: voller Vor­steuerabzug möglich bei einem Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren; Ei-


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