Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 159

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ständigkeit einer durch einen Gruppenvertrag abgeschlossenen privaten Kranken­versicherung erweitert werden.

Wohl von selbst versteht sich, dass ein Anspruch auf Mitfinanzierung von IVF-Ver­suchen bei solchen Paaren auszuschließen war, deren Sterilität die Folge eines vom Mann oder der Frau beabsichtigten Eingriffes ist.

In den ersten drei Jahren leistete der Fonds eine Kostenbeteiligung von 70 Prozent für 13 332 Versuche; im Jahr 2000 für 3 926, 2001 für 4 726 und 2002 für 4 680 Versuche.

Die Durchschnittskosten eines IVF-Versuches beliefen sich für den IVF-Fonds auf etwa 1 800 € bis zirka 2 000 € inklusive der dazu erforderlichen Medikation.

Auf Grund der Erweiterung wird die künstliche Befruchtung von zirka 10 Prozent mehr Paaren in Anspruch genommen werden, so die Einschätzung.

Immerhin bleiben 30 000 Paare in Österreich ungewollt kinderlos, und die Erfolgsquote der IVF beträgt zirka 27 Prozent. Aus den über 13 000 Versuchen gingen annähernd 4 000 Kinder hervor. Wie viel menschliches Leid konnten wir dadurch vermeiden helfen! (Präsident Weiss übernimmt wieder den Vorsitz.)

Insofern sehe ich im IVF-Fonds-Gesetz durchaus einen Meilenstein in der Gesund­heits- und Familienpolitik.

Alles in allem hat sich das Gesetz in seiner gesundheits- und familienpolitischen Inten­tion durchaus bewährt. Die mit der heute zu beschließenden Novelle getroffenen Klarstellungen und legistischen Verbesserungen werden zum weiteren Erfolg des Gesetzes beitragen. Meine Fraktion wird der Neuregelung daher gerne ihre Zustim­mung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.08

 


Präsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Konrad das Wort. – Bitte.

 


18.09

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Böhm hat den Inhalt dieser Gesetzesnovelle recht umfas­send zusammengefasst. Auch die Grünen werden diesem Antrag zustimmen. Es handelt sich ja in weitester Linie um eine Anpassung dieses Gesetzes an die Erfahrun­gen der Praxis, aus denen eben die Resultate gezogen werden.

Die Änderungen, die hier vorgeschlagen sind, halten wir für begrüßenswert, ich möchte aber trotzdem ein paar kleine Anregungen anbringen.

Einerseits ist nicht wirklich verständlich, wieso in diesem Fall Krankheiten unterschied­lich bewertet werden. Es werden zwar die Indikationen im Gegensatz zu früher aus­geweitet, aber nach wie vor bleibt es auf gewisse Krankheiten beschränkt. Das ist, so denke ich, nicht unbedingt logisch erklärbar: Wieso ist die eine Krankheit quasi mehr wert als die andere, und wieso führt die eine Krankheit zum Anspruch auf eine Unter­stützung, eine andere aber nicht, wenn die Folge doch dieselbe ist?

Weiters gibt es eine Forderung der Österreichischen Aids-Hilfe, der auch wir Grüne uns anschließen wollen. Die Österreichische Aids-Hilfe schlägt vor, den Kreis der An­spruchsberechtigten zu erweitern, nämlich um das Kriterium Vorliegen eines positiven HIV-Status bei Mann oder Frau.

Auf Grund der modernen Medizin ist es auch für HIV-infizierte Menschen sehr wohl möglich, eine lange Lebensplanung zu haben und noch viele Jahre glücklich und ausgefüllt zu leben. Es haben auch viele HIV-positive Menschen den Wunsch, eine


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