Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 160

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Familie zu gründen und Kinder zu haben. Nun ist die In-vitro-Fertilisation eigentlich die einzige Möglichkeit einer Schwangerschaft, ohne das Risiko einer Ansteckung einzu­gehen. Diese Indikation ist jedoch nicht aufgenommen. Das wäre, glaube ich, eine durchaus sinnvolle Idee.

Zur Frage des Höchstalters: Es hat schon mein Vorredner gesagt, dass man jetzt lang diskutieren kann, ob 40 sinnvoll ist oder nicht. Tatsächlich ist es so, dass für Frauen ab dem 43. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, auch auf natür­lichem Wege einen rapiden Einbruch erleidet. Das heißt, beim 43. Lebensjahr könnte auch in diesem Falle die Grenze gezogen werden.

In England gibt es eine Regelung für künstliche Befruchtungen, die im Grunde sehr sinnvoll ist. Dort gibt es nämlich eine Beschränkung der Zahl der transferierten Embryonen auf zwei. Das Problem bei künstlichen Befruchtungen ist sehr oft eine Mehrlingsschwangerschaft, die nicht nur die ungeborenen Kinder, sondern auch die Mutter gesundheitlich stark beeinträchtigt. Das könnte dadurch verhindert werden.

Es hat auch Herr Schnider schon ein paar sehr interessante Punkte angesprochen, nämlich die Formen des Zusammenlebens. Dass jetzt in diesem Gesetz nicht nur die Ehe, sondern auch eheähnliche Lebensgemeinschaften erwähnt werden, ist zwar gut, aber es gibt auch sehr viele gleichgeschlechtliche Paare, die sich Kinder wünschen, und die sind nach diesem Gesetz nach wie vor ausgeschlossen.

Mir ist schon klar, dass Österreich sicher noch nicht so weit ist, eine Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften auch gesetzlich festzulegen, ich möchte aber trotzdem bei diesem Punkt anmerken, dass auch hier wieder ein Fall vorliegt, bei dem diese Menschen nicht gleich behandelt werden. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.12

 


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend die In-vitro-Fertilisation-Fonds-Gesetz-Novelle 2004.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürf­tige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus recht­lichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG) (412 d.B. und 448 d.B. sowie 7028/BR d.B.)

 


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