27. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesbetreuungsgesetz geändert wird (449 d.B. sowie 7000/BR d.B. und
7029/BR d.B.)
Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 26 und 27, über welche die
Debatte unter einem abgeführt wird.
Berichterstatterin
zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte sie um die
Berichte.
Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Ich berichte zu Punkt 26, nämlich über den
Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend eine
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG
über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und
schutzbedürftige Fremde – darunter verstehen wir Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen
Gründen nicht abschiebbare Menschen – in Österreich.
Der Ausschuss für
innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am
14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Punkt 27: Ich
berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbetreuungsgesetz geändert wird.
Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor.
Da die in
Artikel I enthaltenen Verfassungsbestimmungen die Zuständigkeit der Länder
in Gesetzgebung und Vollziehung nicht einschränken, ist eine Zustimmung des Bundesrates
gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich.
Der Ausschuss für
innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am
14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Jürgen Weiss: Danke.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Als Erstem
erteile ich Herrn Bundesrat Schennach das Wort.
18.15
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Sehr
geehrte Damen und Herren! Die Diskussion über die Unterbringung der
Asylsuchenden beherrscht die innenpolitische Debatte im Grunde seit Beginn dieses
Jahres.
Soziale
Hilfsorganisationen haben wiederholt aufgeschrien, wie die Caritas, die Evangelische
Diakonie. Minister Strasser hat zugesagt: Ab 1. Mai muss kein Asylsuchender
mehr auf der Straße sein. – Die Zahlen, die in diesem Bereich derzeit
vorliegen, sind erschreckend. Es geht hier um 16 000 Menschen.
Österreich ist
insgesamt ein wohlhabendes Land – im Schnitt, es gibt immer Armut und
Reichtum in einem Land, das im Prinzip ein wohlhabendes Land ist; das ist
natürlich auch in Österreich unterschiedlich verteilt.
Auf Grund der dramatischen Situation kam es zu der Vereinbarung 60 : 40. Man kann natürlich sagen: Der Bund hat 40 Prozent seiner Verpflichtung – Asylangelegenheiten sind Bundesverpflichtung – an die Länder delegiert. Ich sage: Ich halte das gar nicht für
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