Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 161

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27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbetreuungsgesetz geändert wird (449 d.B. sowie 7000/BR d.B. und 7029/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 26 und 27, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte sie um die Berichte.

 


Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Ich berichte zu Punkt 26, nämlich über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend eine Vereinbarung zwi­schen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maß­nah­men zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde – darunter verstehen wir Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus recht­lichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen – in Österreich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 27: Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbetreuungsgesetz geändert wird. Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor.

Da die in Artikel I enthaltenen Verfassungsbestimmungen die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung nicht einschränken, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erstem erteile ich Herrn Bundesrat Schennach das Wort.

 


18.15

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion über die Unterbringung der Asylsuchenden beherrscht die innenpolitische Debatte im Grunde seit Beginn dieses Jahres.

Soziale Hilfsorganisationen haben wiederholt aufgeschrien, wie die Caritas, die Evangelische Diakonie. Minister Strasser hat zugesagt: Ab 1. Mai muss kein Asyl­suchender mehr auf der Straße sein. – Die Zahlen, die in diesem Bereich derzeit vorliegen, sind erschreckend. Es geht hier um 16 000 Menschen.

Österreich ist insgesamt ein wohlhabendes Land – im Schnitt, es gibt immer Armut und Reichtum in einem Land, das im Prinzip ein wohlhabendes Land ist; das ist natürlich auch in Österreich unterschiedlich verteilt.

Auf Grund der dramatischen Situation kam es zu der Vereinbarung 60 : 40. Man kann natürlich sagen: Der Bund hat 40 Prozent seiner Verpflichtung – Asylangelegenheiten sind Bundesverpflichtung – an die Länder delegiert. Ich sage: Ich halte das gar nicht für


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