Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 163

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schaffen wir nicht, dass bis 1. Mai alle Bundesländer ihre Zustimmung dazu gegeben haben werden, und zwar vor Kundmachung des Gesetzes.

Da wird eine juristische Feinspitzargumentation auf Kosten jener, die derzeit auf der Straße stehen, die nicht wissen, wo sie schlafen sollen, geführt, und das kann es nicht sein. Und wenn das ausgerechnet von jenem Bundesland kommt, das mit minus 68 Prozent wirklich am meisten aus dieser Quotennichterfüllung herausglänzt, dann halte ich das im wahrsten Sinne des Wortes für eine schäbige Aktion, meine Damen und Herren!

Man kann dem juristisch nahe treten, natürlich, beim UVS besteht Zustimmungspflicht der Länder, keine Frage, aber dann muss ich natürlich auch eine Frage an den Innenminister richten. Sagen wir doch, wie es war: Dieses Gesetz ist ein Überfall ge­wesen und kein normaler gesetzlicher Vorgang. Das, was wir heute hier beschließen – die SPÖ stimmt zu –, ist keinem Begutachtungsverfahren unterlegen, dieses Gesetz ist einfach im Ausschuss da gewesen. Ich hoffe, wer immer von der SPÖ – ich kenne jetzt nicht die Rednerliste – dazu Stellung nehmen wird, wird mir sagen, warum Sie eigent­lich zustimmen; mir ist es nicht ganz klar, wobei vor allem im Innenausschuss des Bun­desrates die Argumentation des Kollegen Gruber eher eine noch, würde ich jetzt meinen – nein, ich will sie jetzt nicht bewerten. Mich hat sie ein bisschen verwundert, und mir ist gar nicht vorgekommen ... (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Haller.) – Sie auch, aber mich hat die Wortwahl verwundert. Ich verstehe nicht ganz die Zustimmung dazu.

Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz heute unsere Zustimmung verweigern. Wir begrüßen an sich die Absicht, eine Solidarverteilung durchzuführen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Allerwichtigste ist, dass wir keine großen Flüchtlingszentren und keine großen Flüchtlingsheime à la Traiskirchen schaffen und dass wir Gemeinden nicht in einem Übermaß beanspruchen. Aber wenn wir 16 000 durch die Zahl österreichischer Gemeinden und Städte dividieren, dann können Sie daraus ableiten, wie viele Menschen das pro Gemeinde sind, nämlich drei, vier oder fünf.

Es handelt sich um drei, vier oder fünf Menschen, die in Österreich Asyl suchen, die in Not sind, die die zweite Stufe des Verfahrens geschafft haben, was bedeutet, dass man sie anerkennt, dass man sagt, das wollen wir seriös prüfen. Man hat jetzt auch diese langen Wartezeiten, die bestanden, verkürzt, indem man in der ersten Stufe ganz schnell sagt, wer überhaupt eine Prüfungschance hat und wer nicht. Das ist auch richtig, man soll Menschen nicht über Monate warten lassen. Wenn wir diese Men­schen, die die zweite Stufe erreicht haben, so solidarisch auf Städte und Gemeinden aufteilen, dann können diese Städte und Gemeinden stolz sein und sagen, ja, das sind unsere vier, für die wir sorgen, die wir auch integrieren können, zum Beispiel in den Arbeitsprozess oder in soziale Beziehungen.

Aber es wäre falsch, große Flüchtlingsheime mit 100, 150 Menschen zu schaffen, wo wir doch überall, wie etwa in der medizinischen Versorgung, weggehen von den großen Burgen, von den großen zentralistischen Versorgungen. Wir haben bereits den Wert zum Beispiel von kleinen Schulstandorten erkannt und sehen, dass wesentlich mehr menschliches Feingefühl da ist, je kleiner die Einheiten sind. Ich hoffe, dass das jetzt mit dieser 15a-Vereinbarung, die der Herr Innenminister mit den Ländern ge­schlossen hat, weiterlebt, dass das wirklich ein Modell wird, dass man sagt: Länder und Gemeinden, Gemeinden und Städte, wenn wir das verteilen, dann haben wir diese Chance der Integration.

Bitte, so viele Menschen sind 16 000 nicht, es geht um nur 16 000 Menschen, und diese 16 000 Menschen (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Gudenus), Herr Gude-


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