Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 169

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Die Caritas und die anderen Einrichtungen haben keine verfassungsrechtliche Ver­pflichtung, sich dieser Aufgabe anzunehmen. Sie sind mit Engagement in diese Auf­gabe eingestiegen. Aber jetzt vom Herrn Minister zu Schurken erklärt zu werden, die unmenschlich mit den Asylanten umgehen, weil sie keine Quartiere mehr aufstellen können, das ist eigentlich eine Warnung an alle Gutwilligen: Lass’ dich nicht darauf ein, du zahlst in jeder Hinsicht nur drauf! – Und das ist kein gutes Signal.

Wir haben es mit einem Problem zu tun, das uns noch lange beschäftigen wird. Das ist damit weder auf der legistischen Ebene noch auf der Durchführungsebene abgeschlos­sen. Die meisten von uns treten dafür ein, dass wir hier zu europäischen Regelungen kommen, weil die Bundesländerquoten innerhalb Österreichs – mit Recht wurde ihre Erfüllung vom Kollegen Schennach eingemahnt – natürlich auch nur ein Teilstück der Problemstellung sind. Die Staaten, die eine leicht zugängliche Küste haben, oder die Staaten, die geographisch näher an den Zentren der gut verständlichen Fluchtbewe­gungen liegen, kommen halt mehr dran.

Eine Frage der Solidarität in Europa ist es auch, dass Irland mit seiner eher unwirt­lichen Küste und weit weg von Tschetschenien oder was auch immer vielleicht auch einen entsprechenden Anteil von Flüchtlingen übernehmen muss.

Wir müssen gemeinsame Kriterien entwickeln, wir müssen gemeinsame Standards entwickeln, erstens der Fairness wegen, aber auch, um zu vermeiden, dass ein Menü entsteht, aus dem man sich das Schmackhafteste aussuchen kann. Das ist natur­gemäß nicht Gegenstand der nationalen Gesetzgebung, aber es ist etwas, was wir von unserem gemeinsamen Dach, der Europäischen Union, erwarten können.

Ich appelliere nicht an den Kollegen Schennach und die Grünen, es uns gleichzutun und zuzustimmen. Man kann es sozusagen genauso gut ablehnen mit sachlichen Begründungen. Aber was wir gemeinsam setzen sollten, alle vier Parteien in diesem Haus, ist ein klares Signal an die Öffentlichkeit, dass hier gemeinsames, zielgerich­te­tes, menschliches Handeln notwendig ist, und insbesondere solidarisches Handeln, das die Probleme, die die Aufnahme dieser Menschen bringt, nicht auf einige wenige Gemeinden und einige wenige Bundesländer konzentriert. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.52

 


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.

 


18.52

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Die Vertretung des Herrn Ministers! Kollegen und Kolleginnen! Die Österreicherinnen und Österreicher sind bereit, Leistungen für wirklich Verfolgte zu erbringen. Das haben wir in den letzten 50 Jahren wirklich sehr oft bewiesen. Besonders möchte ich an die Ungarn-Flüchtlinge erinnern und an das Polenlager in Götzendorf, wo jeweils Tausende aus politischen Gründen geflohene Personen Aufnahme fanden, zum Teil hier blieben, weiterwan­der­ten oder, als sich die Situation wieder beruhigt hatte, in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.

Wir müssen davon ausgehen, dass sich rund 16 000 Personen in Bundesbetreuung befinden. Das sind etwa siebenmal so viele, wie das im Jahr 2000 der Fall war.

Mit dieser Asylgesetznovelle und mit dieser Bundesbetreuungsvereinbarung ist drei Parteien ein wichtiger Schritt gelungen, und zwar:

erstens für die Hilfe für die Familienangehörigen und die Familienzusammenführung.

 


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