Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 170

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Weiters wird diese heutige Grundversorgungsvereinbarung in Österreich künftig einheitlich normiert sein. Ich glaube, das ist sehr wichtig, dass es einheitlich ist, damit gewisse Grundsätze und Standards der Betreuung dargestellt werden können.

Drittens ist eine gezielte Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe in diesem Gesetz mit inkludiert. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, dass eine Rückkehrberatung und eine Rückkehrhilfe angeboten wird. Es geht nicht an, dass Österreich einerseits Entwicklungshilfe zahlt und andererseits unter Umständen auf Dauer Nutzen aus der Intelligenz und aus den Fähigkeiten der hierher als Asylanten Gekommenen zieht. Es muss diesen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, wieder nach Hause zu gehen, zu Hause ihre Fähigkeiten einzusetzen, ihr Können einzusetzen für ihr Volk, für ihren Staat.

Wichtig ist auch, dass Asylwerber innerhalb von 72 Stunden erfahren müssen, ob ihr Verfahren zulässig ist oder nicht.

Ein weiterer Vorteil des Gesetzes, das am 1. Mai in Kraft tritt, ist natürlich, dass un­zulässige Asylanträge wegen Drittstaatensicherheit sofort geregelt werden können. Das heißt, dass diese Personen, nachdem das geprüft wird, sofort wieder in sichere Dritt­staaten rund um Österreich abgeschoben werden.

Ich weiß schon, Österreich ist nicht nur für Urlauber schön. Es hat sich herum­gesprochen, dass es für viele noch immer lukrativer ist, in Österreich mit seinen hohen Standards an Asylbetreuung – gegenüber anderen Staaten; auch wenn wir es heute mancherorts beklagen, dass diese Standards nicht so hoch sind – betreut zu werden, als in anderen Staaten. Aber wir müssen auf diese Regelung achten.

Kollege Schennach! Wir werden uns da vielleicht nicht einigen, aber lassen wir doch einige Differenzen in unseren politischen Ansichten durchblicken, wenn wir uns auch sonst persönlich sehr gut verstehen. (Bundesrat Schennach: Na hoffentlich gibt es Differenzen in diesen Fragen!)

Durch diese rasche Überprüfung und sofortige Rückweisungsmöglichkeiten ist na­türlich eine merkbare Entlastung einerseits der Kosten hierzulande, aber auch – und das sei schon klar gesagt – hinsichtlich gewisser Kriminaldelikte in Österreich gege­ben. Es ist ja nicht so, dass jene, die hierher kommen, sich alle mit einem Heiligen­schein in Österreich aufhalten wollen. Der eine oder andere, und sei es nur die große Versuchung der Mariahilfer Straße oder einer anderen Hauptstraße in österreichischen Betreuungsstädten, verfällt dann eben einer – nennen wir es einmal so – beginnenden Kleinkriminalität.

Dem einen oder anderen müsste man den Heiligenschein total abmontieren; er ist vielleicht ein Großkrimineller. Wenn ich daran denke, was sich derzeit in Österreich an Kriminalität tut, an Bankraub, an verschiedensten Einbruchsdiebstählen auch mit Kör­perverletzung: Ich behaupte nicht, dass es immer Asylwerber sind, aber es ist nicht auszuschließen, dass diese es sind.

Daher ist es wichtig, dass die Zahl derer, die hier in Österreich sind, gering ist; damit ist auch die Zahl jener, die straffällig werden, geringer.

Ich möchte nur noch eine Zahl in Erinnerung bringen. In österreichischen Gefäng­nissen sitzen rund 8 000 Personen ein; davon sind 3 000 Ausländer. Ich weiß, es sind das nicht alles Asylwerber, aber die Zahl ist doch markant, denn wir gehen davon aus, dass nicht schon 40 Prozent Ausländer in Österreich sind. Die sind zum Glück in einer geringeren Zahl.

Ein weiterer Vorteil dieses Gesetzes liegt in einer seriösen Fremdenpolitik, und diese beinhaltet die Vereinbarung bezüglich einer verbindlichen Finanzierung der Versorgung


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