Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 172

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Schlussendlich hören wir, dass auch Kasernen wiederum ins Gespräch kommen – jawohl, Kasernen, bevor sie abgerissen werden, bevor sie einer anderen Nutzung unterzogen werden. Sie sind Einrichtungen, die zur Unterbringung von Menschen geeignet sind. Sie haben die notwendige Infrastruktur, sie haben die entsprechenden Kücheneinrichtungen, es ist sehr viel vorhanden, was für die derartige Nutzung einer Kaserne, die nicht mehr militärisch genützt werden soll – aus welchen Gründen immer, das steht heute nicht zur Debatte –, spricht.

Nicht zuletzt wollen wir an den österreichischen Steuerzahler denken und diesem auch danken, denn der österreichische Steuerzahler hat ja sehr viel auf sich zu nehmen. Er hat nicht nur 350 000 Arbeitslose mit seinem Steuergeld zu versorgen, sondern er hat, wie wir heute mit diesem Gesetz gemeinsam festlegen wollen, auch Asylanten zu versorgen.

Dem Innenminister – ich beklage es, dass er nicht mehr da ist – ist mit Hilfe des Koalitionspartners und der Sozialdemokraten ein brauchbares Gesetz gelungen. Über die Kosten, die dadurch auf uns zukommen werden, brauchen wir uns nicht zu freuen, aber das ist bei Kosten halt immer der Fall. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.05

 


Präsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Konrad das Wort.

 


19.05

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Vereinbarung ist sicher ein erster Schritt hin zu einer Humanisierung in der österreichischen Asylpolitik. Es gibt eine ganze Reihe von positiven Merkmalen, zum Beispiel eine Vereinheitlichung der Gewährleistung der Grundversorgung in ganz Österreich oder auch die regionale Ausgewogenheit. Es gibt auch mehr Rechtssicherheit als vorher für betroffene hilfs- und unterstützungs­bedürf­ti­ge Menschen, auch wenn der Rechtsanspruch nach wie vor nicht festgeschrieben ist.

Diese positiven Punkte der Vereinbarung können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das bisher bestehende Bundesbetreuungsgesetz schon von vornherein in weiten Teilen einer humanen Flüchtlingspolitik widerspricht. Wie gesagt, diese Vereinbarung ist ein erster, aber eben nur ein erster Schritt. Es gibt viele weitere Verbesserungs­notwendigkeiten, was auch die Stellungnahmen der Diakonie, der Caritas, der Asyl­koordination und des UNHCR zeigen. Die vorliegenden Verbesserungen gehen leider nicht weit genug.

Konkret gibt es folgende Kritikpunkte: Auch mit dieser Vereinbarung besteht nach wie vor kein Rechtsanspruch. Nun ist die Vereinbarung natürlich nicht der Ort, wo man juristisch diesen Rechtsanspruch festschreibt, er besteht aber nicht, und es wäre nötig, diesen endlich irgendwo festzuschreiben – etwas, was auch der OGH schon ange­merkt hat. Weil die Unterstützung von anderen Personen und Einrichtungen in diesem Bereich sehr wichtig ist und oft große Lücken abgedeckt hat, heißt das nicht, dass sich der Staat mit dem Hinweis darauf, dass andere das erledigen, der Verpflichtung ent­ziehen darf, wie es bisher oft passiert ist. Diese Organisationen schreiten ja genau deshalb ein, weil durch das Nicht-Handeln des Staates eine Notwendigkeit in diese Richtung entstanden ist. Dieser Zirkelschluss ist auf jeden Fall unzulässig.

Eine positive Änderung ist die Einführung von Sonderbestimmungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Da gäbe es eine sehr wichtige Anregung: Diese Flüchtlinge müssten auf jeden Fall sofort nach ihrer Ankunft von qualifizierten Fachkräften betreut werden. Ebenfalls wäre eine psychologische Betreuung nötig für traumatisierte Per­sonen, für Opfer von Folterung oder Vergewaltigung und allgemeiner Gewalt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite