Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 173

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Bei der Unterbringung müssen auch die besonderen Ansprüche von besonders schutz­bedürftigen Menschen, wie zum Beispiel schwangeren Frauen oder älteren Personen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Behinderungen ohne direkten Pflege­be­darf auch beachtet werden.

Was mir nicht ganz verständlich ist, ist, wieso mittels Sonderbestimmung bei Mas­senfluchtbewegungen die Grundversorgung eingeschränkt wird. An und für sich wäre sie wohl in diesem Fall eher auszuweiten, denn in diesem Fall hat ein Großteil der Betroffenen Flüchtlingseigenschaften nach der Genfer Konvention.

Der angegebene Betreuungsschlüssel von 1 zu 170 ist auf jeden Fall unvertretbar niedrig, und auch die Kostensätze, die für private Unterbringung genannt werden, sind zu niedrig. Ich glaube, für dieses Geld kann man sich, zumindest meines Wissens, in Österreich fast nirgends eine private Unterkunft leisten. Dabei könnte aber gerade eine Unterbringung in Privatunterkünften in kleineren Gruppen die Integration beschleuni­gen. Die Frage ist, ob das gewollt ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! In Anbetracht der bisherigen Missstände und der Tatsache, dass das vorliegende Papier diese nicht vollständig beseitigt, werden wir nicht zustimmen. Es ist schade, dass der Herr Minister schon weg ist, denn eines wollte ich ihm schon noch gerne sagen: Wenn er meint, man müsse die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen, dann erwarte ich mir von den Regierungsparteien, dass sie endlich aufhören, Ängste zu schüren. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)

Wenn der Herr Gudenus jetzt zum ich weiß nicht wie vielten Male wieder Flüchtlinge, Ausländer, Migranten und Kriminalität in selbem Atemzug nennt und dann wieder sagt, natürlich seien nicht alle kriminell, dann frage ich mich: Warum erwähnen Sie es jedes Mal? Das ist unverantwortlich, das heißt, Ängste zu schüren, und dann kann man sich nicht darauf ausreden, dass man diese und jene Maßnahme nicht treffen kann, weil ja noch so viele Ängste in der Bevölkerung bestünden. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

Zusammenfassend muss ich sagen: Ein offenes und solidarisches Klima in Österreich wäre nicht nur in der Integrationspolitik hilfreich. Ich würde mir wünschen, dass einige Äußerungen, die in diese Richtung gehen, einmal ein bisschen überdacht würden, auch im Hinblick darauf, dass das Menschen sind, die Hilfe brauchen, und nicht unbedingt Menschen, die eine Gefahr darstellen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

19.09

 


Präsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Herta Wimmler. Ich erteile ihr das Wort.

 


19.09

Bundesrätin Herta Wimmler (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitar­beiter des Innenministeriums! Nach intensiven Verhandlungen ist es unserer Bundes­regierung nun gelungen, diese Vereinbarung zwischen Bund und Land zustande kommen zu lassen. Sie tritt zwar erst mit 1. Mai 2004 in Kraft, aber dort, wo dringender Handlungsbedarf bestand, wurde sie schon jetzt angewendet. Sie umfasst das Recht auf Grundversorgung und stellt somit eine deutliche Verbesserung für alle Asyl­werberinnen, Asylwerber und Asylberechtigte dar.

Endlich hat der Kompetenzstreit zwischen Bund und Land ein Ende, und der Auftei­lungsschlüssel ist, denke ich, gerecht. Die Grundversorgung umfasst neben Unterbrin­gung, Verpflegung, Gesundheitsvorsorge, Bekleidung, sämtlichen Mitteln die Schule betreffend auch das Taschengeld. Ich denke, manch österreichische Familie wäre froh, wenn sie diese Grundversorgung immer und täglich hätte.

 


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