Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 178

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Wir haben in Oberösterreich ein Beispiel, das mit großer Spannung verfolgt wird. Nachdem ein Ort sehr stark die mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte und in den Zeitungen allerhand Dinge darüber zu lesen waren, gab es dann doch auch eine positive Headline. Es handelt sich dabei um einen kleinen Ort in der Nähe von Linz namens Ottensheim – neuerdings unter der Leitung einer Bürgermeisterin einer grün-nahen Bürgerliste, die es geschafft hat, gegen den amtierenden Bürgermeister zu ge­winnen –, wo man sich entschlossen hat, tatsächlich entsprechende Plätze zur Ver­fügung zu stellen. Nur: Was hat man dort gleichzeitig gemacht? – Man hat dafür gesorgt, dass es Sprachkurse gibt, dass es eine Kinderbetreuung gibt, dass die Menschen auch eine Form von Beschäftigung finden, dass es engagierte Menschen in der Gemeinde gibt, die diese Menschen in dieser sehr schwierigen Phase ihres Lebens betreuen. – Es ist positiv angenommen worden. Die Bevölkerung lebt damit und lebt damit gut. Wir sehen also, es ist eine Frage des Umgangs.

Da ich vorhin von meinem eigenen Fraktionskollegen diesbezüglich angesprochen wurde, möchte ich sagen, dass ich zum Beispiel die Idee, fünf Leute in einem Ort unterzubringen, nicht für wirklich zielführend halte. Man braucht gewisse Strukturen, auch gewisse Verwaltungsmechanismen, und es gibt gewisse Mindestgrößen. Fakt ist aber, dass es in Gemeinden mit einer bestimmten Anzahl ganz sicher gut funktioniert; da gibt es Erfahrungswerte, und das soll man auch in Anspruch nehmen.

Da ich als oberösterreichische Bundesrätin angesprochen worden bin und auch in der Regierungskonstellation Schwarz-Grün stehe, möchte ich sagen, dass in Ober­österreich 150 Plätze gefehlt haben und heute beziehungsweise gestern bereits eine Lösung gefunden wurde. Es werden von Seiten des Landes Oberösterreich die ent­sprechenden Plätze vorübergehend zur Verfügung gestellt, bis diese Sache einer glücklicheren Lösung zugeführt wird und entsprechend menschenwürdige Wohnstätten zur Verfügung gestellt werden können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.28

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Präsi­dent Weiss.

 


19.29

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagen hat vorhin dargelegt, dem Bundesbetreuungs­gesetz und der Artikel-15a-Vereinbarung nicht zustimmen zu können. Es ist im parla­mentarischen Leben oft so, dass manche Abstimmungsvorgänge für Außenstehende einen gewissen kuriosen Eindruck erwecken. Das haben wir ja hier auch schon erlebt. Heute ist das eine Bereicherung um eine ganz neue Facette.

Eine Artikel-15a-Vereinbarung kann von vornherein nur dann abgeschlossen werden, wenn ihr alle Länder zugestimmt haben, und sie tun das, wenn sie auch ihren Inter­essen entspricht – das ist das Wesen einer Vereinbarung –, und daher kann man sagen, dass das Zustandekommen dieser Vereinbarung im Interesse aller Bundes­länder liegt. Es hat auch beispielsweise das Bundesland Kärnten diese Vereinbarung unterzeichnet.

Dass wir über diese Vereinbarung heute zu beraten haben, ist das Ergebnis einer Re­gierungsvorlage, mitbeschlossen vom freiheitlichen Landesparteiobmann Gorbach. Dass sich der Vorarlberger Landtag mit der Artikel-15a-Vereinbarung zustimmend be­fas­sen wird, ist das Ergebnis einer Vorlage der Vorarlberger Landesregierung, mitbe­schlossen vom geschäftsführenden freiheitlichen Landesparteiobmann Egger. Ich befinde mich zusammen mit Bundesrätin Giesinger also in guter Gesellschaft, wenn ich sage: Der Standpunkt des Landes Vorarlberg – auch jener der genannten Herren der


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