Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 179

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Freiheitlichen Partei – ist jener, beiden Vorlagen ausdrücklich zuzustimmen. (Bundes­rat Weilharter: ... Landesrat Schwärzler?)

Er hat kritische Aussagen dazu gemacht, die ich nicht teile. Das ist im Lande auch kein Geheimnis. (Bundesrat Weilharter: Ich teile sie!) Aber wir werden ja sehen, wie er damit umgeht – nicht nur der freiheitliche Landesparteiobmann Egger, sondern auch der zuständige Landesrat Schwärzler –, in der Landesregierung daran mitgewirkt zu haben, dass die Artikel-15a-Vereinbarung dem Landtag vorgelegt wird. – Das dazu. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Nun zum Kollegen Schennach. – Ich stimme mit ihm in einem ganz wesentlichen Punkt überein, nämlich: Das Land Vorarlberg – nicht allein, aber ganz wesentlich – muss natürlich vermehrte Anstrengungen unternehmen, um nicht nur die vereinbarten Aus­gleichszahlungen zu leisten, sondern auch tatsächlich Asylanten unterzubringen. Das ist gar keine Frage. Da stimme ich mit ihm ausdrücklich überein.

Es ist allerdings vom Herrn Kollegen Hagen schon das Problem dargestellt worden, dass das in der Praxis auf Grund verschiedener Gegebenheiten gar nicht so einfach ist. Ich weiß auch von vielen Bürgermeistern, die grüne Gemeinderäte in ihrer Ge­meinde haben, dass denen bisher auch nicht wesentlich mehr eingefallen ist – und da laden wir alle zum Nachdenken herzlich ein.

Nun zu dem angesprochenen Rechtsproblem, bei dem ich Sie bitten möchte, unauf­geregt einen Blick auf die Fakten zu werfen, weil diese Rechtsfrage nichts mit der Artikel-15a-Vereinbarung zu tun hat, auch nicht mit dem Datum des In-Kraft-Tretens 1. Mai 2004. Die Frage war lediglich jene, dass im Bundesbetreuungsgesetz in zweiter Lesung im Nationalrat – also nicht einmal im Ausschuss, sondern im Nationalrat selbst, natürlich ohne Begutachtungsverfahren – eine Bestimmung aufgenommen wurde, wonach die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder bestimmte Verfahren abzuwickeln haben.

Dass das möglich ist – und wir bekennen uns dazu, das zu tun –, setzt voraus, dass vor der Kundmachung des Gesetzes, nach der Beschlussfassung hier, die Zustimmung der Länder eingeholt wird. Das ist in Artikel 129a B-VG so geregelt und wird in vielen anderen Fällen auch so gehandhabt. Das Land Vorarlberg hat nun darauf aufmerksam gemacht, dass offenbar – das war die Schlussfolgerung aus den Darlegungen, die bekannt waren – nicht bedacht wurde, dass dieser Zustimmungsvorgang notwendig sein wird, um eine spätere Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes zu vermeiden.

Solche Gesetze im Asylbereich sind nun einmal sehr anfechtungsträchtig, das wissen wir. Es ging nicht darum – das ist ja letztlich eigentlich auch nicht unser Problem, sage ich jetzt einmal etwas überspitzt formuliert –, ob das Gesetz vor dem Verfas­sungs­gerichtshof hält oder nicht, das ist das Problem des Bundes, wir haben darauf nur aufmerksam gemacht, weil uns an einem geordneten In-Kraft-Treten gelegen ist. Das hat lediglich mit dem Bundesbetreuungsgesetz etwas zu tun, das in seinen we­sentlichen Teilen auch nicht am 1. Mai 2004, sondern in seinem ganzen hier rele­vanten Artikel 2 erst am 1. Jänner 2005 in Kraft treten wird.

Das heißt, selbst wenn man jetzt sagen könnte, der Bund hätte sich ein bisschen früher Gedanken machen sollen, die Länder hier einzubinden und diesen Zustimmungs­vorgang, der notwendig ist, zu verkürzen, kann er auch ohne Not für die Sache durchgeführt werden. In diesem Sinne verstehe ich die Kritik an diesem rechts­freundlichen Hinweis nicht, weil er tatsächlich – offenbar ist dieser Eindruck entstan­den – nichts mit dem In-Kraft-Treten dieser ganzen Vereinbarung am 1. Mai 2004 zu tun hat.

 


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