Ich brauche das aber auch gar nicht zu tun, sondern mich nur an die Fakten zu halten, und die Fakten sind ganz klar.
Die Privatbahnen haben im Jahr 2003 ihr Geld bekommen, so, wie das
vereinbart wurde. Die LILO hat das Geld im Jahr 2003 nicht erhalten, sondern erst Ende
Jänner 2004, weil die LILO nicht in der Lage war, den entsprechenden Vertrag rechtzeitig zu
unterschreiben. – Das ist die klare Lage, daran führt nichts vorbei. Das
wird Ihnen auch die LILO so bestätigen müssen.
Meine Kritik richtet sich ganz sicherlich nicht an das Land Oberösterreich (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Danke!), weil das Land Oberösterreich jene Gebietskörperschaft ist, die wirklich sehr viel gerade auch für den öffentlichen Verkehr tut. Und dass es diese LILO überhaupt gibt, obwohl sich ihr Eigentümer, nämlich die Stadt Linz, viel zu wenig um sie kümmert und auch viel zu wenig Geld dafür zur Verfügung stellt, liegt ja nur daran, dass sich das Land Oberösterreich so überdurchschnittlich an der Finanzierung dieses Unternehmens beteiligt, meine Damen und Herren! Das ist die Wahrheit, und daran führt kein Weg vorbei! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
20.33
Vizepräsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu
liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, dass das nicht der Fall
ist.
Die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist
ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung,
die, wie gesagt, über die beiden Beschlüsse getrennt erfolgt.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 25. März 2004 betreffend das Privatbahngesetz 2004.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. –
Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
30. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz
1967 geändert wird (23. KFG-Novelle) (358/A und 427 d.B. sowie 7032/BR
d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 30. Punkt der Tagesordnung.
Die
Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Stadler übernommen. Ich bitte ihn
um den Bericht.
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