Bundesrat Stenographisches Protokoll 708. Sitzung / Seite 7

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Mitglied des Gerichts erster Instanz, Herrn Dr. Josef AZIZI, als Kandidaten für die am 1. September 2004 beginnende neue sechsjährige Funktionsperiode wieder zu nomi­nieren.

Mit freundlichen Grüßen“

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„Republik Österreich

Dr. Wolfgang Schüssel

Bundeskanzler

An den

Präsidenten des Bundesrates

Herrn Jürgen WEISS

Parlament

1017 Wien

Wien, am 11. Mai 2004

GZ 405.013/0007-IV/5/2004

Sehr geehrter Herr Präsident!

In Folge der Neuwahlen zum Kärntner Landtag am 7. März 2004 und der Neu­konstituierung sowie der Wahl des Kollegiums der Kärntner Landesregierung ist ge­mäß Art. 263 Absatz 4 EG-Vertrag in Verbindung mit den Bestimmungen der Kärntner Landesverfassung die Mitgliedschaft von Herrn Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER und die stellvertretende Mitgliedschaft von Herrn Adam UNTERRIEDER im Ausschuss der Regionen automatisch beendet worden. Infolgedessen waren für die verbleibende Amtsperiode bis 2006 Nachfolger zu ernennen.

Gemäß Artikel 23c Absatz 5 B-VG kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung bei ihrer Sitzung vom 4. Mai 2004 beschlossen hat, aufgrund eines gemäß Artikel 23c Absatz 4 B-VG erfolgten Vorschlags des Amtes der Kärntner Landesregierung, Herrn Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER neuerlich als Mitglied sowie Herrn Landesrat Dr. Josef MARTINZ als neues stellvertretendes Mitglied zu nominieren.

Mit freundlichen Grüßen“

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Präsident Jürgen Weiss: Den eingelangten 18. Sportbericht 2001 bis 2002 habe ich dem Ausschuss für Sportangelegenheiten zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Be­handlung zugewiesen.

Eingelangt und zugewiesen sind die Beschlüsse des Nationalrates vom 5. Mai 2004

betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüber­schreiten­de organisierte Kriminalität,

betreffend Übereinkunft über die Auslegung von Artikel 12 Abs. 2 des Überein­kom­mens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit,

schließlich betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärauszeichnungs­gesetz 2002 geändert wird, sowie

 


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