Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 20

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Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Im genannten Gesetzentwurf wird der Bereich Sozialhilfe nicht behandelt. Ich kann Ihnen daher die Frage nicht beantworten.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Frau Minister! Sie selbst haben diesen Punkt öffentlich kritisiert und im Rahmen der Begutachtung gemeint, dass die Frauen, wenn das Partnereinkommen zu hoch ist, keine Notstandshilfe beziehen können. Sie selbst haben gemeint, dieses Negativum müsse beseitigt werden.

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Ich denke nicht, dass ich schon an Alzheimer leide, aber ich kann mich an eine derar­tige Kritik nicht erinnern! (Bundesrat Schennach: Dann darf ich sie Ihnen übergeben!)

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage? – Frau Bachner, bitte.

 


Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Frau Bundesministerin! Ich stelle trotz­dem die Frage: Es ist längst überfällig, die frauendiskriminierende Bestimmung der Ein­kommensanrechnung bei der Gewährung von Notstandshilfe zu beseitigen. Wann werden Sie endlich Schritte setzen, um auch Frauen den berechtigten Anspruch auf Notstandshilfe zukommen zu lassen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundes­rätin! Diese Bestimmung ist sicher nicht frauenspezifisch, sondern geschlechtsneutral abgefasst. (Bundesrätin Bachner: Ja, aber es betrifft hauptsächlich Frauen!) Sie gilt im gleichen Fall selbstverständlich auch für Männer, wenn ihre Frau zu viel verdient. (Bun­desrätin Bachner: Wie viele davon gibt es?)

 


Präsident Jürgen Weiss: Es ist nur eine Zusatzfrage möglich.

Nächste Zusatzfrage? – Frau Roth-Halvax, bitte.

 


Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Welche Maßnahmen ergreifen Sie als Frauenministerin zur Bekämpfung von auftretender Frauenarmut?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundes­rätin! Nicht nur die Einkommenssituation der Frauen im höheren Einkommensbereich, sondern natürlich auch die Frauenarmut und die Situation Gewalt in der Familie sind die drei Schwerpunktbereiche unseres Frauenministeriums.

Wir haben in den letzten Jahren, denke ich, wesentliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarmut gesetzt. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine derartige Maßnahme, weil es einerseits sicherstellt, dass Frauen mehr bekommen als bisher, dass sie es über einen längeren Zeitraum bekommen, und weil die Frauen andererseits vor allem dazu­verdienen können in einem Ausmaß, dass sie auch als Alleinerzieherinnen – wir wis­sen, dass sich die Armut vor allem im Bereich der Alleinerzieherinnen manifestiert – mit dem Zuverdienst leben können.

 


Wir haben darüber hinaus im Rahmen der Steuerreform vor allem die geringeren Ein­kommen enorm begünstigt: Bis 14 500 € sind in Zukunft alle Einkommen in Österreich steuerfrei. Das betrifft leider in einem höheren Maße die Frauen als die Männer, aber das ist auch eine der Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung der Armut.

 


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