Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Im
genannten Gesetzentwurf wird der Bereich Sozialhilfe nicht behandelt. Ich kann
Ihnen daher die Frage nicht beantworten.
Präsident Jürgen Weiss: Eine
Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrat Stefan
Schennach (Grüne, Wien): Frau Minister! Sie selbst haben
diesen Punkt öffentlich kritisiert und im Rahmen der Begutachtung gemeint, dass
die Frauen, wenn das Partnereinkommen zu hoch ist, keine Notstandshilfe
beziehen können. Sie selbst haben gemeint, dieses Negativum müsse beseitigt
werden.
Präsident Jürgen
Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Ich
denke nicht, dass ich schon an Alzheimer leide, aber ich kann mich an eine
derartige Kritik nicht erinnern! (Bundesrat
Schennach: Dann darf ich sie Ihnen
übergeben!)
Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere
Zusatzfrage? – Frau Bachner, bitte.
Bundesrätin Roswitha
Bachner (SPÖ, Wien): Frau Bundesministerin! Ich stelle
trotzdem die Frage: Es ist längst überfällig, die frauendiskriminierende
Bestimmung der Einkommensanrechnung bei der Gewährung von Notstandshilfe zu
beseitigen. Wann werden Sie endlich Schritte setzen, um auch Frauen den
berechtigten Anspruch auf Notstandshilfe zukommen zu lassen?
Präsident Jürgen
Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundesrätin!
Diese Bestimmung ist sicher nicht frauenspezifisch, sondern geschlechtsneutral
abgefasst. (Bundesrätin Bachner: Ja, aber es betrifft
hauptsächlich Frauen!) Sie gilt im gleichen Fall selbstverständlich auch
für Männer, wenn ihre Frau zu viel verdient. (Bundesrätin Bachner: Wie
viele davon gibt es?)
Präsident Jürgen Weiss: Es ist nur eine
Zusatzfrage möglich.
Nächste Zusatzfrage? – Frau Roth-Halvax, bitte.
Bundesrätin Sissy
Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminister!
Welche Maßnahmen ergreifen Sie als Frauenministerin zur Bekämpfung von
auftretender Frauenarmut?
Präsident Jürgen
Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundesrätin!
Nicht nur die Einkommenssituation der Frauen im höheren Einkommensbereich,
sondern natürlich auch die Frauenarmut und die Situation Gewalt in der Familie
sind die drei Schwerpunktbereiche unseres Frauenministeriums.
Wir haben in den letzten Jahren, denke ich, wesentliche Maßnahmen zur
Bekämpfung der Frauenarmut gesetzt. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine derartige
Maßnahme, weil es einerseits sicherstellt, dass Frauen mehr bekommen als
bisher, dass sie es über einen längeren Zeitraum bekommen, und weil die Frauen
andererseits vor allem dazuverdienen können in einem Ausmaß, dass sie auch als
Alleinerzieherinnen – wir wissen, dass sich die Armut vor allem im
Bereich der Alleinerzieherinnen manifestiert – mit dem Zuverdienst leben
können.
Wir haben darüber hinaus im Rahmen der Steuerreform vor allem die
geringeren Einkommen enorm begünstigt: Bis 14 500 € sind in Zukunft alle
Einkommen in Österreich
steuerfrei. Das betrifft leider in einem höheren Maße die Frauen als die
Männer, aber das ist auch eine der Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung der
Armut.
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