Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 28

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Präsident Jürgen Weiss (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte Sie, die schriftlich eingereichte Frage zu verlesen.

 


Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (fortsetzend): Meine Frage lautet:

1333/M-BR/2004

„Gibt es das sagenumwobene ÖVP-Modell der Gesundheitsagenturen nun schon kon­kret?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Es ist nicht wirklich sagenumwoben, sondern es gibt im Regierungsprogramm eine Festlegung auf die Schaffung von Landesgesundheitsfonds, die wir im Zuge der Dis­kussion zur Gesundheitsreform in Landesgesundheitsagenturen oder Gesundheits­agenturen umbenannt haben, und zwar deswegen, weil es immer wieder zur Verwir­rung in der Diskussion geführt hat. Es gibt nämlich jetzt schon Landesfonds, das sind die Strukturfonds, und die Verwirrung zwischen Landesfonds und Landesgesundheits­fonds war eigentlich unangenehm, und daher haben wir nach einem neuen Terminus technicus gesucht, und das ist die Landesgesundheitsagentur oder Gesundheitsagen­tur. Diese Bezeichnung sagt auch mehr aus als das Wort „Fonds“. Das Wort „Fonds“ suggeriert immer nur eine Geldquelle oder einen „Geldsack“. Die Agentur soll ja auch tatsächlich steuern und koordinieren.

Wir haben dieses Modell am 22. März im Rahmen eines Gesundheitsdialoges im Bun­desministerium präsentiert. Es haben rund 150 Personen daran teilgenommen. Es wur­den sowohl die Konstruktion dieser Agenturen als auch die Arbeitsaufträge an diese Agenturen beziehungsweise die Arbeitsfelder dieser Agenturen diskutiert, und ich werde jetzt dieses Modell in den Bundesländern nicht nur mit den zuständigen Landes­gesundheitsreferenten – mit denen haben wir es ja im Rahmen des Strukturfonds diskutiert –, sondern auch mit den Landesfinanzreferenten und den Landeshauptmän­nern beziehungsweise -frauen durchbesprechen, um zu sehen, in welcher Form es auch tatsächlich mehrheitsfähig ist.

Für die Umsetzung brauchen wir nämlich zweierlei: einerseits ein Bundesgesetz und andererseits neun Artikel-15a-Verträge.

Wie Sie wissen, ist das nicht immer ganz einfach. Daher liegt mir sehr viel daran, über die Konstruktion größtmögliche Einigkeit mit den Landeshauptleuten zu finden, und diese „Tour des Capitales“, wenn Sie so wollen, diesen Besuch in den Landeshaupt­städten beginne ich demnächst.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesminister, Sie wissen sicher, dass gegen diesen Entwurf verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden, und vermutlich kennen Sie auch das in Linz vorgestellte Gegenmodell der Gesundheitspartnerschaft der Arbeitsgemeinschaft der Krankenversicherungen. Sehen Sie die Möglichkeit einer Verbindung zwischen diesen Lösungsansätzen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Die Gespräche, die ich angekündigt habe, dienen ja dazu, eine Lösung aus verschie­denen Modellen zu finden. Selbstverständlich bin ich bemüht, ein verfassungskonfor­mes Modell zu erstellen, und wir haben daher auch Verfassungsjuristen in die Vorbe­reitungen mit einbezogen.

 


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