Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 35

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Beim mittleren Jahresnettoeinkommen hat sich der Unterschied ja erhöht: von 33 Pro­zent im Jahr 1997 auf 35 Prozent im Jahr 1999, und er ist dann gleich geblieben bis zum Jahr 2001.

Der Anteil der Alterspension für Frauen ist aufgrund der steigenden Erwerbstätigkeit gestiegen: von 35 Prozent im Jahr 1980 auf 49 Prozent.

Eine leichte Erhöhung gab es auch bei den Erwerbsquoten, wenngleich diese Erhö­hung nur geringfügig ausgefallen ist, und eine leichte Verbesserung gab es hinsichtlich der Elternkarenz. Prozentuell ist das zwar sehr hoch, aber ich möchte das jetzt nicht ansprechen, weil das insgesamt noch sehr niedrig ist und hier noch einiges zu tun bleibt.

Die ausgewählten Kennzahlen zeigen eindeutig, dass weiterhin Handlungsbedarf be­steht, um tatsächlich von der Erreichung einer Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sprechen zu können. Daher wird es auch in Zukunft verschiedenster Maß­nahmen bedürfen, um die Benachteiligung von Frauen zu beseitigen.

Es sind im Bericht rund 85 Maßnahmen der Bundesministerien und des Kanzleramtes beschrieben; diese reichen von der Finanzierung von Studien über Veranstaltungen zu frauenspezifischen Themen bis zur Verankerung von Gender Mainstreaming. Auch wenn die Anzahl der Maßnahmen gegenüber dem letzten Bericht geringer ist, bedeutet das nicht gleichzeitig, dass weniger weitergebracht wurde. Ich meine nämlich, dass es in diesem Zusammenhang nicht unbedingt auf die Quantität der Maßnahmen, sondern auf deren Qualität ankommt.

Die meisten Nennungen kamen aus dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundes­ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Bei der Auswertung der Maßnahmen nach Themenbereichen finde ich es sehr positiv, dass der Themenschwerpunkt aktive Förderungsmaßnahmen im Bereich schulische und berufliche Weiterbildung einen sehr hohen Stellenwert hat. Die Gleichbehandlung im Arbeitsleben halte ich ebenfalls für sehr wesentlich; das wurde ja auch von der Vorrednerin angesprochen.

Das Wichtigste waren insgesamt Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Legislative Maßnahmen betreffen rund 11 Prozent der Nennungen; also eine weniger häufige Maßnahmenart.

Bei der Gegenüberstellung der beiden letzten Berichte nach den Themenschwer­punkten ergibt sich, dass es in beiden Erhebungszeiträumen zu einem großen Anteil um Gleichbehandlung im Arbeitsleben und Gleichstellung am Arbeitsmarkt ging. Die Öffentlichkeitsarbeit hat ähnlich dominiert.

Nur ein paar Beispiele, die ich herausgreifen möchte: Im Bereich des Bundesministe­riums für soziale Sicherheit und Generationen kam es zum Abschluss von fünfjährigen Auftragsverträgen mit den Interventionsstellen gegen Gewalt in den Familien. Leider Gottes sind gerade im Berichtszeitraum die Betretungsverbote um 20 Prozent gestie­gen, aber die Interventionsstellen kontaktieren aktiv die betroffenen Frauen, nachdem sie von der Exekutive informiert werden, um mit diesen Frauen einen Sicherheitsplan zu erstellen und zu gewährleisten, dass für die Frauen und auch ihre Kinder in Zukunft Gewalthandlungen weitgehend ausgeschlossen oder zumindest verhindert werden können.

Da ist sehr viel Geld aufgewendet worden, das natürlich auch entsprechend sinnvoll eingesetzt ist.

 


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