Warum? –
Weil wir einerseits eine entwickelte Demokratie haben, andererseits bei uns die
Gewaltentrennung im Montesquieuschen Sinne durchgeführt ist.
In den anderen
Staaten, die nicht zu dieser Gruppe gehören, haben wir es einerseits mit
Korruption zu tun, andererseits mit Richtern, Staatsanwälten, aber auch Untersuchungsapparaten
wie Polizei und so weiter, die sich in gewisse Abhängigkeiten begeben haben.
Der Grund für das heutige Abkommen ist es, der organisierten Kriminalität in
jeder Richtung den Kampf anzusagen.
Was ist das Ziel
des heute hier zur Debatte stehenden Abkommens? – Dass die organisierte
Kriminalität effizient bekämpft werden kann, dass man in den unterschiedlichen
Rechtssystemen gemeinsame Grundlagen für eine konzertierte Zusammenarbeit
schafft, dass festgelegt wird, was eine strafbare Handlung ist, indem man
versucht, einigermaßen einheitliche Tatbestände zu schaffen und die
Begriffswelten aneinander anzupassen, damit dadurch eine justizielle
Zusammenarbeit leichter und vor allem rascher erfolgen kann.
Die organisierte
Kriminalität ist eine Geißel, die die Globalisierung in jeder Richtung nutzt.
Was bedeutet das in der Praxis? – Es geht da darum, dass es eine
Kriminalisierung verschiedener Erscheinungen gibt. Wenn sich jemand an einer kriminellen
Gruppe beteiligt, soll das unter Strafe gestellt werden. Natürlich sollen auch
Vorgänge rund um die Erträge, das „Waschen“ des Geldes und so weiter,
entsprechend definiert und ebenfalls unter Strafe gestellt werden, weiters wird
der Korruption weltweit der Kampf angesagt.
Damit allein ist
es aber sicher nicht getan. Es geht weiter darum, dass Maßnahmen zur Bekämpfung
der Geldwäsche und der Korruption tatsächlich auch ergriffen werden, und nicht
nur in Lippenbekenntnissen bei Sonntagsreden vorkommen, sondern dass hier
effizient gearbeitet wird.
Ein weiterer
wichtiger Schritt ist, dass man auch versucht, die juristischen Personen
einzubinden, denn es gibt ja bereits GesmbHs und Ähnliches, die sich mit
derartigen Sachen intensiv beschäftigen. Als weiterer Schritt wird es dann
notwendig sein, dass auch die Erträge aus diesen Tätigkeiten beschlagnahmt
werden können, damit der Nutzen gering ist. Aus diesem Grund ist meine Fraktion
dafür, diesem Abkommen zuzustimmen.
Wir sind aber auch noch aus einem anderen Grund daran interessiert, dass es sehr rasch geht: Nächstes Jahr, im Juli 2004, wird in Wien eine entsprechende Konferenz stattfinden, Österreich hat hier also sozusagen eine gewisse Vorbildwirkung. Darüber hinaus darf ich daran erinnern, dass Österreich ja auch Sitz der entsprechenden UNO-Organisation ist. Wir haben also diesbezüglich die doppelte Verpflichtung, beispielgebend zu wirken.
Daher stimmt meine Fraktion diesem Abkommen ohne jeden Vorbehalt zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Gudenus: Das ist sehr vernünftig!)
11.38
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Hlavac. – Bitte, Frau Bundesrätin.
11.38
Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch die sozialdemokratische Fraktion wird dem Abschluss dieses Übereinkommens die Zustimmung erteilen. Wir halten das für ein sehr wichtiges Abkommen, mit dem die Politik gegenüber dem organisierten Verbrechen internationalisiert, auf einen einheitlichen Standard gestellt werden soll.
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