Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 47

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Das ist zweifellos sehr wichtig, und zwar aus verschiedensten Gründen. Mein Vorred­ner hat schon einige genannt.

Zu den Gründen für das Wachsen der organisierten Kriminalität gehören sicherlich die Öffnung der Märkte, auch der Finanzmärkte; es ist der verstärkte Personenverkehr, es ist das Wohlstandsgefälle, dass dazu führt, dass Menschen in der Hoffnung, hierher kommen zu können und eine Arbeit erhalten zu können, missbraucht werden. Es ist weiters das Problem des Drogenhandels und des Waffenhandels zu nennen. Wir wis­sen von besonders abscheulichen Verbrechen im Zusammenhang mit dem Menschen­handel hier in Österreich, in einem Land, das an der Grenze der reichen Gebiete zu den armen Ländern liegt; wir erleben, dass Menschen über ihre Möglichkeiten, hier zu arbeiten oder auch weiter im Westen zu arbeiten, getäuscht werden und dann als Arbeitssklaven oder auch in der Prostitution enden.

All das sind sehr abscheuliche Verbrechen, und die Bekämpfung dieser Verbrechen ist uns natürlich ein Anliegen.

Es ist wichtig, dass gemeinsam gegen die organisierte Kriminalität vorgegangen wird. Es ist wichtig, einheitliche Standards zu erreichen. – Österreich hat im Laufe der letzten zehn Jahre in diesem Bereich schon viele Regelungen geschaffen, die dem ent­gegenkommen sollen.

Ein Thema in diesem Zusammenhang ist sicher die Geldwäscherei. Wir mussten „dank“ des anonymen Sparbuches immer darauf Acht geben, kein Misstrauen zu erwe­cken. All diese Dinge sind natürlich längst bereinigt, wir wissen aber, dass es nicht nur im Bereich der Bankenwelt um Geldwäscherei geht, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Wenn man sich zum Beispiel ansieht, welche dubiosen ausländischen Unternehmen oder auch oft Privatpersonen große Liegenschaften in Wien oder auch in anderen schönen Gegenden in Österreich erworben haben, dann weiß man, dass die Geldwäscherei nicht nur über die Banken getätigt wird.

Es gibt dazu, wie gesagt, eine Reihe von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, es gibt auch andere Regelungen im Bereich Versicherungsschutz, im Bereich Wertpapierauf­sicht, und daher denke ich, dass das alles recht gut geregelt ist.

Eine Bestimmung, die einmal sehr umstritten war, die ich aber für sehr wichtig halte, ist jene im Zusammenhang mit der Abschöpfung von Verbrechensgewinnen. Wir sind damals sehr weit gegangen und haben eine sehr umfassende Regelung getroffen, die auch kritisiert wurde, weil sie die Beweislast umkehrt und demnach Verbrechens­organisationen nachweisen müssen, dass sie das Geld ehrlich erworben haben. Diese Bestimmung war damals sehr umstritten, ich denke aber, dass sie heute keiner mehr in Frage stellt.

Offen bleibt die Verantwortlichkeit der juristischen Personen. Im Ausschuss wurde uns gesagt, dass bereits daran gearbeitet wird. Es ist das ein Thema, das vor allem in der Europäischen Union, aber auch international schon seit längerem behandelt wird. Es ist nicht ganz einfach für uns, weil es unserem Rechtssystem nicht entsprochen hat, aber ich denke, dass es möglich sein wird, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen, denn es kann nicht sein, dass juristische Personen einer gerechtfertigten Verfolgung entkommen können.

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich kann sagen, wir sind mit diesem Übereinkommen selbstverständlich einverstanden, ich möchte aber im Zusammenhang mit Verbrechensbekämpfung, speziell vor allem mit Terrorismusbekämpfung, eine Fra­ge anschneiden, die uns sehr beschäftigt; Kollege Konecny und ich wollen deshalb eine Anfrage an die Frau Außenministerin richten.

 


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