Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist
ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist
ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
5. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 6. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz
1995, das Finanzstrafgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden
(Steuerreformgesetz 2005 – StReformG 2005) (451 d.B. und 461 d.B. sowie
7039/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 6. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (462 d.B. sowie 7034/BR d.B. und
7040/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu Punkt 5 ist Herr Bundesrat Höfinger. – Bitte, Herr Bundesrat.
Berichterstatter
Johann Höfinger: Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Finanzausschusses über
den Beschluss des Nationalrates vom 6. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988,
das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das
Finanzstrafgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden
(Steuerreformgesetz 2005 – StReformG 2005).
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Beschluss kommen.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Mai 2004 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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