Und deshalb, meine Damen und Herren, wird meine Fraktion dieses Steuerreformgesetz sehr gerne und mit Freude mittragen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
13.28
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte, Herr Staatssekretär.
13.28
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte zunächst mit einer Entschuldigung beginnen. Dass zum Fachausschuss kein Bediensteter des Finanzministeriums gekommen ist, ist mir politisch zuzuordnen, da ich den Bundesminister vertreten habe. Der entsprechende Beamte wurde natürlich eingeteilt, er ist jedoch zu spät vom Ministerium weggefahren und dann im Verkehr stecken geblieben. Wir werden in Zukunft Vorsorge dafür treffen, dass rechtzeitig jemand kommt.
Ich halte diese parlamentarischen Auskunftsrechte für sehr wichtig. Es war keinesfalls Ignoranz, und es tut mir wirklich Leid, dass das passiert ist. Ich habe erst spät davon erfahren, sonst hätte ich das sofort repariert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Hoher Bundesrat! Ich möchte zu einigen Punkten Stellung nehmen, die jetzt in der Debatte gekommen sind, damit nicht immer die gleichen Irrtümer wiederholt werden.
Investitionsbegünstigung: Eine Steuerreform soll eine steuerliche Entlastung bringen – das ist der Hauptzweck einer Steuerreform. Eine Steuerreform darf nicht mit einem Investitionspaket verwechselt werden.
Wir haben ja drei Konjunkturpakete gemacht. Allein das erste und zweite Konjunkturpaket haben folgende Entlastung gebracht – übrigens: Bei den Anführungen der Steuerreform muss man natürlich auch erwähnen: 3 Milliarden in zwei Etappen, und zusätzlich wurde im Jahr 2003 die 13. Umsatzsteuervorauszahlung bereinigt, die ein sozialdemokratischer Finanzminister namens Lacina eingeführt hat –: Wenn ich die 1,7 Milliarden von der 13. Umsatzsteuervorauszahlung mitrechne, dann ergibt das durch die Konjunkturbelebungspakete I und II im Jahr 2003 eine Gesamtentlastung von 2 722 Millionen. Allein die beiden Konjunkturpakete machen 612 Millionen im Jahr 2003, 565 Millionen im Jahr 2004, 537 Millionen im Jahr 2005 und 687 Millionen € im Jahr 2006 aus. Es gibt dazu eine Studie des Wifo, in der die Konjunkturbelebung extra bestätigt wird, nämlich dass wir diese Maßnahmen genau, zielgerichtet gesetzt haben.
Frau Bundesrätin Lichtenecker! Sie dürfen nicht immer nur einen Experten zitieren. Im Finanzausschuss hat es mehrere Experten gegeben, und bis auf einen, nämlich Kollegen Doralt, der das aus einer bestimmten Sicht beurteilt, haben alle anderen sehr positiv von dieser Steuerreform gesprochen.
Ich möchte noch einmal versuchen, das
Märchen zu beheben, dass die Ertragsanteile der Gemeinden sinken – ich
habe das schon öfters hier ausgeführt. (Bundesrat
Gruber: Das ist
nachweisbar!) – Ich komme gleich darauf zurück. (Bundesrat Konecny: Herr
Staatssekretär! Nur weil Sie es sagen, wird es nicht richtiger!)
Statistisch berechnet kosten die Ertragsanteile die Gemeinden im Jahr 2004 26 Millionen €, im Jahr 2005 229 Millionen € (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Dann schickt Ihr Minister falsche Zahlen aus!), im Jahr 2006 395 Millionen € und im Jahr 2007 327 Millionen €. (Bundesrat Konecny: Ist das ein Lercherl?) – Herr Bundesrat Konecny, dazu kommt, dass wir eine konjunkturelle Entwicklung haben, dass außerdem der im Finanzausgleich festgelegte Verteilungsschlüssel, wie die Ertragsanteile verrechnet werden – da gibt es Vorschüsse, und dann kommt erst die Abrechnung –, zu folgender
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