Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 120

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haben wir Lohnnebenkosten im Ausmaß von 648 Millionen € abgebaut. Wir sind dabei, diese abzubauen. Ich erinnere zum Beispiel an das derzeitige dritte Konjunkturpaket, mit dem die Lohnnebenkosten speziell für ältere Arbeitnehmer – 55 bis 60 und 60 bis 65 – gesenkt wurden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es wurde bezweifelt, ob die Frauen wirklich mehr von dieser Steuerreform profitieren. Dabei müssen alle Maßnahmen gesehen werden. Die Tarifsenkung in Form einer Er­höhung des allgemeinen Absetzbetrages mit geänderter Einschleifbestimmung sowie die Erhöhung der Freigrenze für den 13. und 14. Monatsbezug kommen auf Grund der österreichischen Situation, wie sich die Medianeinkommen zwischen Frauen und Män­ner verteilen, hauptsächlich den Frauen zugute. Allein die angeführte Maßnahme bringt den Frauen eine Prokopfentlastung von zirka 70 € und den Männern im Vergleich dazu nur 50 bis 60 €.

Eine Arbeiterin hat heute ein Medianeinkommen von 1 080 € brutto im Monat, ein Arbeiter 1 755 €. Die Steuerreform bringt der Arbeiterin eine jährliche Entlastung von 679 €. 569 € zahlt sie weniger Steuer und außerdem gibt es für sie erstmals eine Negativsteuer von 110 €. Beim vergleichbaren Arbeiter mit 1 755 € beträgt die Entlas­tung nur 364 €.

Es tut mir Leid, dass Herr Professor Konecny nicht mehr da ist. Er hat sich über die Steueramnestie lustig gemacht und hat gesagt, sie sei ein Skandal. Wer hat denn, bitte, früher schon Steueramnestien gemacht? Zwei sozialdemokratische Finanzminis­ter! Ist das vergessen worden? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundes­rat Zellot: Hört! Hört!)

Im Jahr 1983 unter Finanzminister Salcher beispielsweise. Was glauben Sie, wie die ausgesehen hat? Man hat für zwei Jahre brav die Steuer nachzahlen müssen. Wel­chen Effekt hat das dann gehabt? Man blieb straffrei und hat für alle davor hinter­zogenen Steuern einen hundertprozentigen Nachlass erhalten. – Das ist ein Skandal, nicht das, was wir vorgeschlagen haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ruf bei der ÖVP: Jetzt sind Sie ruhig!)

Es wurde auch gefragt, warum wir nicht zulassen, dass Spenden abgesetzt werden? Bitte, da gibt es einmal ein Grundprinzip: Je mehr Einschränkungen ich bei der Be­messungsgrundlage mache, desto höhere Steuersätze muss ich haben. Daher hat kein Finanzminister Freude, wenn Vorschläge für weitere Absetzbeträge kommen. Das ist der eine Fakt.

Der zweite: Wie machen Sie eine gerechte Spendenabsetzbarkeit? Berücksichtigen Sie nur die Erlagscheinspenden? Sind die Barspenden, die ich an Arme gebe, die ich in der Kirche abgebe, davon ausgenommen? (Bundesrat Schennach: Erlagschein!) Wir bekommen dann also ein Gleichheitsproblem. Wie ist es, wenn ich sie voll ab­setze? Wissen Sie, wie hoch das Spendenvolumen in Österreich ist? 580 Millionen €! Wir haben uns das genau angesehen. Wenn ich die volle Absetzbarkeit eröffne, dann habe ich einen Einnahmenentgang von 150 Millionen €.

Wenn ich den Vorschlag der Erlagscheinspendenempfänger aufnehme, die gesagt haben, dass sie eine Begrenzung so wie beim Kirchenbetrag machen würden, dann muss ich sagen: Damit würden Sie sich aber ins eigene Fleisch schneiden, denn die Leute würden dann nur mehr so viel spenden, wie sie auch steuerlich absetzen können. Deshalb haben wir das Ganze nicht gemacht. (Bundesrat Schennach: Geh bitte!) Na ja, 150 Millionen € haben oder nicht haben! Es ist ja wohl zutreffend festge­stellt worden, dass man Schwerpunkte setzen muss.

Herr Professor Konecny, der noch immer nicht da ist, hat zum Beispiel gesagt ... (Bun­desrat Boden: Der kommt auch nicht mehr!) Gott sei Dank ist Hans-Peter Martin nicht


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