lichen Auswirkungen auf die dienstrechtlichen Regelungen unserer Mitarbeiter. Es ist aber durchaus möglich, dass diese Zusammenlegung Auswirkungen hat auf Grund einer Weiterentwicklung der Organisation des Dienstbetriebes und einer Neuorganisation der Dienststunden. Deshalb haben wir auch seit 1. Juni einen Probebetrieb, um das Dienstsystem zu erproben. Ich bin auch den Personalvertretungen dankbar, denn die Hälfte der vier Personalvertretungen – also zwei – hat dieser Dienstzeiterprobung zugestimmt. Wir wollen ja Erfahrungen sammeln, was an diesem neuen Dienstzeitsystem funktioniert beziehungsweise was man adaptieren, verändern oder weiterentwickeln sollte.
Ziel ist jedenfalls, dass wir mit diesem neuen Dienstzeitsystem auf der einen Seite für den Dienstgeber zur Sicherheit der Bevölkerung Flexibilität in der Weise schaffen, dass wir unsere Mitarbeiter dann dort einsetzen können, wo es für die Sicherheitssituation regional oder zeitlich bestimmt notwendig ist, andererseits, dass die soziale Absicherung unserer Mitarbeiter in vollem Ausmaß gewährleistet bleibt.
Präsident Jürgen Weiss: Haben Sie eine Zusatzfrage?
Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Minister! In Ihrer Erklärung jetzt sind Sie nicht konkret auf finanzielle Auswirkungen eingegangen. Daher möchte ich Sie noch einmal fragen: Ist mit einer schlechteren finanziellen Situation der Exekutivbeamten durch das neue Dienstzeitsystem oder die Zusammenlegung zu rechnen?
Bundesminister für
Inneres Dr. Ernst Strasser: Weder Ziel
noch angestrebt. (Ruf bei der SPÖ: Alles bestens! – Heiterkeit.)
Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Kerschbaum.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Wird es weiterhin entsprechend planbare Überstunden für die Exekutivbeamten geben, was ja bisher ein wichtiger Teil des Einkommens war?
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Bundesrätin: Jawohl! Ich glaube grundsätzlich, dass das nicht die optimale Form ist, dass ein guter Teil des Gehalts eines Exekutivbeamten aus Zusatz- oder Nebengebühren – habe ich das jetzt richtig gesagt, Herr Bundesrat? (Bundesrat Dr. Böhm: Jawohl!) – besteht, denn: Immer dann, wenn jemand völlig unverschuldet diese Zusatzaufgaben nicht wahrnehmen kann, sei es wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, kommt es zu einem ungeheuren Abfall des Gehaltsniveaus, und das ist insbesondere bei jüngeren Beamten, die Familie haben und gerade große Investitionen – Hausbau oder Ähnliches – getätigt haben, eine oft unüberbrückbare und eigentlich nicht verständliche Hürde. Daher bin ich grundsätzlich dafür, dass wir unsere Gehaltsschemata so weiterentwickeln, dass sie in Richtung Fixgehalt gehen.
Was Ihre konkrete Frage betrifft, so ist es gerade ein Teil der Intention von Team 04 und der Weiterentwicklung unserer dienstlichen Organisation, mehr Flexibilität für die Verwendung von Überstunden zu erzielen – und das wäre mit diesem Dienstzeitsystem, das wir jetzt gerade erproben, gegeben –, damit wir für jene Situationen Kapazitäten schaffen, wo wir Mitarbeiter brauchen, sei es an Wochenenden, sei es an besonderen Orten, das heißt, bei besonderen Anlässen.
Klar ist – das gilt für das Jahr 2004 und auch für unsere Planungen für 2005 und 2006 –, dass wir im Bereich der Mehrdienstleistungen insgesamt nicht nur nicht kürzen wollen, sondern dort auch eine, wenn auch nicht sehr große, Erweiterung vorsehen wollen.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite