Zum Zweiten: Wir haben mit dem neuen Asylgesetz eine Regelung getroffen, die vorsieht, dass jene, die Asyl brauchen, es auch rasch bekommen, und dass wir jenen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, rascher sagen können, wie ihre Rechtssituation ist und was die Konsequenzen sind, die damit verbunden sind.
Wir haben eine Neuorganisation auf Grund des neuen Asylgesetzes mit den Erstaufnahmestellen, und wir haben eine Bundesländervereinbarung in den 15a-Verträgen getroffen, die integral in dieses System hineinwirkt.
Zu Ihrer speziellen Frage, zum Asylrecht, darf ich sagen, dass diese neue Organisation mit den Erstaufnahmestellen, der sofortigen Befragung der Asylwerber, mit dem Einleiten des Prozesses des Asylantrags und dessen Bearbeitung und der Rechtsberatung, die damit verbunden ist, auch bei einer letzten Visitation des UNHCR sehr positiv beurteilt wurde. Auch die Zahlen für den ersten Monat, den wir überblicken können, für Mai, sagen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Ich möchte allerdings vorsichtig sein und noch eine längerfristige Entwicklung abwarten, bevor wir zu einem endgültigen Resümee kommen.
Präsident Jürgen Weiss: Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Wie viele Asylwerber befinden sich noch in Bundesbetreuung, und wo sind sie untergebracht?
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Derzeit befinden sich etwas über 16 000 Asylwerber in Bundesbetreuung. Das ist eine der höchsten Zahlen von in Bundesbetreuung Befindlichen, die es je gegeben hat. Sie wissen, dass wir bei meinem Amtsantritt im Jahr 2000 in etwa 2 300 Asylwerber in Bundesbetreuung hatten. Sie sehen, dass wir damit inzwischen fast eine Verachtfachung der Zahl haben. Das bedeutet auch – und das möchte ich ausdrücklich sagen; wir haben das hier in diesem Rahmen schon öfter diskutiert – eine ungeheure Anstrengung, eine gemeinsame erfolgreiche Kraftanstrengung von Gemeinden, Ländern, NGOs und Innenministerium, denn bekanntlich tragen die Kosten der Betreuung zu 60 Prozent das Innenministerium und zu 40 Prozent die Länder.
Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Weilharter.
Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! Lassen sich in Bezug auf die Drittstaatenregelung bereits Auswirkungen für Österreich erkennen?
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Jawohl, sehr günstige Auswirkungen! Wir sehen sowohl darin, dass wir in guter Zusammenarbeit mit unseren Kollegen an der Grenze, insbesondere der tschechischen und der slowakischen Grenze, rascher Abklärungen vornehmen können, als auch in der Rücknahme auf Grund der Dublin-II-Vereinbarungen, als auch in der Übernahme von Asylwerbern, die auf Grund von Eurodac erfolgt ist, eine Entlastung unseres Systems.
Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Schennach.
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Bundesminister! Sie haben am 15. Mai in der „Tiroler Tageszeitung“ gemeint: Seit dem 1. Mai hat sich gezeigt, dass wir viele direkt an der Grenze zurückweisen können.
Meine Zusatzfrage wäre: An welchen Grenzen und wie viele haben Sie seit dem 1. Mai zurückweisen können?
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Das betrifft insbesondere die tschechische, die slowakische und die ungarische Grenze. Ich habe jetzt die Zahl nicht im Kopf; ich bitte um Verständnis dafür, aber es ist eine namhafte Zahl, wo von vornherein
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite