Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 18

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kein Anspruch besteht. Ich darf Ihnen den Fall des ersten Asylwerbers, der nach dem neuen System befragt worden ist, nur als Beispiel schildern.

Es ist ein Türke zu uns gekommen, der behauptet hat, er sei in einem verdunkelten Kastenwagen über die Grenze gebracht worden und könne daher nicht sagen, über welche Grenze er gekommen sei. Bei der Ersteinvernahme – das durften wir vor dem 1. Mai nicht machen – hat sich herausgestellt, dass irgendetwas in seinen Angaben nicht zusammenpasst. Weil wir einen begründeten Verdacht hatten, haben wir eine Gepäcks- und Personenkontrolle durchgeführt, was wir vor dem 1. Mai auch nicht machen durften. Bei dieser Gepäcks- und Personenkontrolle hat sich herausgestellt, dass dieser türkische Staatsbürger in diesem Kastenwagen offensichtlich eine AUA-Serviette gefunden hat, denn die hat er bei sich gehabt. Auf intensives Befragen auf Grund dieser AUA-Serviette hat sich herausgestellt, dass er mit einem Flugzeug der AUA in Schwechat gelandet ist, was sich von seiner ersten Darstellung sehr stark unterschieden hat und was wir nicht erfahren hätten, dürften wir nicht nach dem neuen System vorgehen.

Wir haben dann weiter intensive Gespräche mit dem Herrn geführt, und nach drei Tagen haben sich schon seine Freunde aus Vorarlberg gemeldet und gefragt: Wo bleibt er denn? Wir brauchen ihn schon dringend für die Schwarzarbeit!

Das zeigt nichts anderes, als dass es hier auf Grund eines mangelhaften Systems und auch mangelhafter Befragungsmöglichkeiten eine sehr gut organisierte Methode gege­ben hat, die wir jetzt – in diesem Bereich jedenfalls – abstellen konnten. Unser großes Ziel ist nach wie vor: Jene, die Asyl brauchen, sollen es rasch bekommen!, aber das Asylrecht ist nicht dazu da, dass andere unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Asyl in Anspruch nehmen wollen, aber in Wirklichkeit ganz andere Wege verfolgen. Das müssen wir unterbinden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Schlaffer.

 


Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! Wie Sie selbst ausgeführt haben, gibt es eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern über die Verteilung von Asylsuchenden in den einzelnen Ländern. Demnach sollten diese seit 1. Mai nach einem nach der Einwohnerzahl gerechneten Schlüssel auf die Bun­desländer aufgeteilt sein.

Mich würde daher interessieren, wie weit die einzelnen Bundesländer die vereinbarte Quote erfüllt haben, beziehungsweise lautet meine konkrete Frage: Wie lauten in Pro­zenten die aktuellen Zahlen in den einzelnen Bundesländern?

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Wenn Sie gestatten, Herr Vorsitzen­der und Frau Bundesrätin, würde ich Ihnen gerne die aktuellen Zahlen nachliefern. Ich habe sie jetzt nicht hier, aber ich würde sie gerne dem Herrn Präsidenten zur Verfü­gung stellen, damit sie dann zur Verteilung kommen können. – Moment, mein Mitarbei­ter hat sie mir gerade gegeben! Ich darf sie verlesen.

Burgenland: minus 186, Kärnten: minus 277, Niederösterreich: plus 241, Oberöster­reich: minus 282, Salzburg: minus 29, Steiermark: plus 440, Tirol: minus 573, Vorarl­berg: minus 221, Wien: plus 887.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zur nächsten Anfrage, 1342/M, und ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Lindinger, um die Formulierung der Frage.

 


Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Minister, meine Frage lautet:

 


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