Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 22

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nem Heimkino vorführen, einer Fernsehanstalt zur Verfügung stellen, aussenden oder auch ins Internet stellen. Das alles darf er damit machen. Doch all das, was der Herr Bundesrat Schennach als Tourist darf, darf die Polizei nicht! Die Polizei darf nur zu­schauen. Mir soll einmal jemand erklären, warum das sinnvoll sein soll! Ich jedenfalls verstehe das nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich will gar nicht, dass die Polizei dieselben Befugnisse hat wie im angeführten Beispiel der Tourist Bundesrat Schennach, weil ja ein erhöhtes Schutzbedürfnis besteht. Daher sagen wir: Selbstverständlich ist das unter Zuhilfenahme eines Rechtsschutzbeauftrag­ten zu machen! Selbstverständlich unterwerfen wir uns da einer erhöhten Aufmerk­samkeitspflicht! Aber es kann nicht sein, dass im Schutz veralteter gesetzlicher Rege­lungen die Polizei nicht das nötige Handwerkszeug bekommt, um Kriminelle zu verfol­gen und zur Strecke zu bringen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Ich hoffe nicht, dass die Polizei touris­tisch ausgestattet über den Domplatz in Salzburg marschiert. Der Unterschied zwi­schen dem Touristen Schennach und der Polizei ist die Folgekonsequenz. Deshalb noch einmal meine Frage, präzisiert – es geht da um den Reykjavik-Vorschlag oder das Reykjavik-Modell –: Ist das Ihrer Meinung nach mit der Europäischen Menschen­rechtskonvention konform?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Selbstverständlich!

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Reisen­berger. – Bitte.

 


Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Herr Minister Strasser! Laut einer Um­frage der Personalvertretung haben sich über 90 Prozent gegen das neue Dienstrecht ausgesprochen. Nicht nur die Polizei, sondern auch die Gendarmerie, welche zwei­felsohne zum Großteil Ihrer Fraktion angehört, sieht keine positiven Auswirkungen der Sicherheitspolizeigesetznovelle. Sind Sie bereit, die von den Kollegen geforderten Än­derungen auch umzusetzen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Nur zur Klarstellung und auch für das Protokoll und für die interessierten Zuhörer: Es gibt kein neues Dienstrecht! (Bun­desrat Reisenberger: Änderungen im Dienstrecht!) Es gibt auch keine Änderungen im Dienstrecht! Es gibt ein neues Dienstzeitsystem!

Soweit mir bekannt ist, hat die Personalvertretung nach den Änderungen im Dienst­zeitsystem und nicht nach den Änderungen im Dienstrecht gefragt.

Ich verstehe das! Ich verstehe die Zurückhaltung und Skepsis der Mitarbeiter. Genau aus diesem Grund führen wir eine Erprobung durch, weil wir wissen wollen, welche Auswirkungen dieses neue Dienstzeitsystem für unsere Mitarbeiter hat. Das wollen wir laufend evaluieren, auch gemeinsam und im Verein mit der Personalvertretung, weil wir bestrebt sind, miteinander die beste Lösung zu finden.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Bundesminister! Was erwar­ten Sie sich von der Schaffung von Schutzzonen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


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