Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 23

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Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Ich glaube, dass die Schaffung von Schutzzonen nach dem Vorschlag im Sicherheitspolizeigesetz einen ganz wichtigen Mehrwert für mehr Sicherheit darstellt, und zwar vor allem für unsere Kinder in gefähr­deten Zonen, auf großen Plätzen oder auf einschlägigen Plätzen vor allem in urbanen Räumen.

Worum geht es dabei? – Es geht dabei darum, dass zum Beispiel der zuständige Schulleiter oder der zuständige Kasernenkommandant, wenn es sich um den Umkreis von Kasernen handelt, oder der zuständige Leiter eines Jugendklubs beispielsweise dann, wenn er feststellt, dass im unmittelbaren Bereich der betreffenden Einrichtung etwa fortlaufend Drogenhandel betrieben wird, die Möglichkeit hat, dass die Polizei da einschreitet, und diese hat dann in einer erweiterten Schutzzone dafür zu sorgen, dass verdächtige Personen weggewiesen werden.

Ich erwarte mir dadurch, dass es mehr Schutz und mehr Hilfe für unsere Jugendlichen und Kinder gibt! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Mag. Gude­nus. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Bundesminister! Können Sie sich im Rahmen der Zusammenlegung der Wachkörper eine Ausweitung der aus dem Sicherheitspolizeigesetz ableitbaren unverzichtbaren Informationsrechte des Lan­deshauptmannes vorstellen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Eine Ausweitung nicht, aber eine Fortführung der bisherigen, und das bedeutet insbesondere für die Landeshauptleute jener Bundesländer, in welchen Bundespolizeidirektionen angesiedelt sind, eine indi­rekte Ausweitung. Das bedeutet somit auch eine Ausweitung der Mitspracherechte des Landeshauptmannes von Wien.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zur 7. Anfrage, 1337/M.

Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Höfinger, um die Verlesung seiner Frage.

 


Bundesrat Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Meine Frage lautet:

1337/M-BR/2004

„Welche Änderungen sind im Bereich der Bundesbetreuung mit der Umsetzung der 15a-Vereinbarung über die Grundversorgung verbunden?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Da sind einige Änderungen vorgesehen, die ich in einer vorhin gegebenen Antwort schon angesprochen habe. Durch die Artikel-15a-Vereinbarung ist endlich – nach jahrelangen Diskussionen, wo es auch oft zu Missverständnissen und zu für die Betroffenen nicht angenehmen Streitereien kam – zwischen Bund und einzelnen Bundesländern Klarheit geschaffen worden.

Es sind nun Bund und Länder gemeinsam für die Betreuung von Flüchtlingen und Asyl­werbern zuständig. Sie finanzieren das gemeinsam. Die Länder sind zuständig dafür, dass die notwendigen Quartiere vorhanden sind. Der Bund ist zuständig für die Orga­nisation, für die Abwicklung und zu 60 Prozent für die Finanzierung. Die restlichen


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