Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 24

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

40 Prozent steuern die Länder bei. – Das ist in sehr knapper, geraffter Form die getrof­fene Vereinbarung.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei den Ländern für die wirklich gute Koopera­tion bedanken. Dieses völlig neue System ist am 1. Mai in Gang gesetzt worden. Es hat eine sehr gute Zusammenarbeit bei der Überwindung der einen oder anderen „Kin­derkrankheit“ gegeben, die notwendigerweise mit der Einführung eines neuen Systems verbunden ist. Wir arbeiten daran, diese zu beseitigen, und hoffen, dass das neue Sys­tem mit Ende September voll in Kraft sein wird.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Was pas­siert mit jenen Asylwerbern, die nicht zum inhaltlichen Verfahren zugelassen werden?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Das ist klar! Die Konsequenz ist folgende: Wenn es keinen Anspruch auf Asyl gibt, dann gilt wie bei jedem anderen fremden Staatsbürger das Fremdengesetz. Das heißt, wenn kein Anspruch darauf be­steht, in Österreich aufhältig zu sein, dann muss der Betreffende unser Land verlassen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Nach welchem Aufteilungsschlüssel kommt es zur Aufteilung der Betroffe­nen auf die Erstaufnahmezentren Thalham in St. Georgen im Attergau und Traiskir­chen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Dieser Schlüssel ist sehr klar: Wir wollen in St. Georgen nicht mehr aufhältige Fremde haben, als wir das bisher hatten. Das sind in etwa 200. Diese Zahl wollen wir nicht überschreiten. Daher haben wir für entsprechende Kapazität in Traiskirchen vorgesorgt. Sollten mehr Kapazitäten notwen­dig sein – derzeit ist das aber nicht der Fall –, dann müssten wir über ein drittes Auf­nahmezentrum – das könnte am Flughafen Wien-Schwechat sein – nachdenken. Das ist aber derzeit nicht geplant.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Herr Bundesminister! Sie haben uns vorhin schon die aktuellen Zahlen genannt, wie die Bundesländer ihre Quote betreffend die Aufnahme von Asylwerbern erfüllen. Mich würde jetzt interessieren, welche Aktivitäten es seitens Ihres Ministeriums gibt, um die noch im Rückstand befindlichen Bundeslän­der dazu zu bewegen, dass sie ihre Quote erfüllen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Zunächst einmal möchte ich feststel­len: Es ist bei den Bundesländern nicht so, dass man sie sozusagen mit einer Kran­kenbahre zum Essen bringen muss, die können schon selber gehen. Auf jeden Fall sind wir jederzeit bereit, Unterstützung zu gewähren.

Ich habe fast täglich Kontakt mit den zuständigen Mitgliedern der Landesregierungen. Wir sprechen uns sehr genau ab. Ich telefoniere mit den Bürgermeistern jener Ge­meinden, in welchen es Probleme gibt. Wir versuchen in einem gedeihlichen Miteinan-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite