Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 31

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gewerbeordnung 1994 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (446 d.B., 2/A, 5/A, 9/A, 12/A und 509 d.B. sowie 7044/BR d.B. und 7045/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Josef Saller: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Tierschutzgesetz erlassen sowie das Bundes-Verfassungs­gesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich kann daher auf die Verlesung ver­zichten.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;

2. den in Art. 1 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Ver­fassungsbestimmungen im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Zellot das Wort. – Bitte.

 


10.10

Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Das neue Bundes-Tierschutzgesetz, das in den letzten Wochen im Nationalrat einstimmig beschlossen wurde, hat in ganz Öster­reich schon seit Jahren eine große Diskussion ausgelöst.

Tierschutz ist in Österreich – das möchte ich einmal ganz klar festhalten – im Großen und Ganzen auch immer nach den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften be­trieben worden. Der Tierschutz vor allem in der Landwirtschaft ist in Österreich auch als Mitgliedstaat der Europäischen Union von den österreichischen Bauern immer mus­tergültig gemäß den Bestimmungen praktiziert worden.

Dass Österreich, ob in Bezug auf die Tierhaltung, auf die Tierkennzeichnung oder auf die Hygieneverordnung, einer der mustergültigsten Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist, beweist auch die Tatsache, dass im Bereich der Landwirtschaft österreich­weit zirka 95 000 Kontrollen im Jahr durchgeführt werden. Meine geschätzten Damen und Herren! Das ist eine Zahl, wie es sie laut einer Anfrage der EU-Kommission in den anderen Mitgliedstaaten nicht gibt.

Deswegen verwundert es mich auch, dass man heute sagt, diese Maßnahmen und dieses Bundes-Tierschutzgesetz sollen das Bewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Lebensmitteln stärken. – Ja, meine geschätzten Damen und Herren, denken wir doch darüber nach: Beleidigen wir damit nicht verschiedene Produktionsbereiche in der Landwirtschaft?! Hat die österreichische Landwirtschaft im Lebensmittelbereich bis jetzt „Dreck“ erzeugt – wenn wir sagen, jetzt, durch dieses neue Bundes-Tierschutzgesetz, wird alles besser?!

Meine geschätzten Damen und Herren! Auch auf diese Frage kommt die Antwort aus der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission will nämlich nicht mehr, dass es Kennzeichnungen zum Beispiel von Rindfleisch gibt, wo durch eine Kenn-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite