zeichnung die Herkunft aus Österreich oder aus Deutschland von jener aus einem anderen Mitgliedstaat unterschieden wird, sondern die Europäische Kommission will – und die meisten Mitgliedstaaten sind schon dafür –, dass es ein europaweit „EU“-gekennzeichnetes Rindfleisch gibt. Dann können Sie nicht mehr unterscheiden, aus welcher Form von Tierhaltung dieses Rindfleisch kommt.
Ich finde das natürlich schlecht. Deswegen stehe ich persönlich als praktizierender Tierschützer der bundesweiten Regelung des Tierschutzes positiv gegenüber. Ich stehe auch positiv dazu – obwohl es dadurch natürlich auch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten kommt –, dass es zur Abschaffung der Käfighaltung kommt. Ich sage das hier, damit Sie auch meinen Standpunkt zum Tierschutz kennen – ich praktiziere ihn ja täglich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine geschätzten Damen und Herren! Ich setze mich nur für jene ein, die es vielleicht nicht so leicht haben wie ich, der ich bereits seit Jahren die Laufstallhaltung, bei der die Tiere frei laufen können, praktiziere und von der Anbindehaltung abgegangen bin. Es wird natürlich sehr viele Betriebe geben, die es sich nicht richten können.
Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Ich weiß, es gibt Verordnungen betreffend diese Anbindehaltung, wo es auch Ausnahmen gibt. Aber bitte bedenken wir, dass es in der österreichischen Landwirtschaft schon 75 Prozent Nebenerwerbslandwirte gibt. Und wenn so ein Nebenerwerbslandwirt einen Hof besitzt, wo eigentlich ein Auslauf gerechtfertigt ist, dann frage ich mich: Wie wird es da mit der Aufsichtspflicht über diese Tiere aussehen, wenn der Landwirt untertags seiner Arbeit nachgeht und daher nicht zu Hause sein kann?
Deshalb ist aus meiner Sicht bei diesem Bundes-Tierschutzgesetz der negative Punkt die Regelung betreffend die Anbindehaltung. Die Anbindehaltung ist nichts Negatives! Anbindehaltung bedeutet mehr Kontrolle und auch mehr Hygiene. Die Freilandhaltung oder die Laufstallhaltung oder auch zum Beispiel der Austrieb von Tieren wird den Landwirten jetzt natürlich Schwierigkeiten bereiten. Ich sage heute, dass wir auch Schwierigkeiten mit den Kontrollstellen haben werden, weil das als Weidegebiet ausgewiesene Gebiet kein Weidegebiet mehr sein wird, weil dort, wo Tiere in Massen auftreten, die Grasnarbe so verletzt wird, dass diese Flächen von der Kontrollstelle der Agrarmarkt Austria nicht mehr als Weideland bewertet werden. Dadurch entstehen natürlich zusätzliche Schwierigkeiten.
Mit diesem Bundes-Tierschutzgesetz hat man natürlich auch ein Gesetz geschaffen, das den österreichischen Staat, den Finanzminister sehr viel Geld kosten wird, weil für massive Umbaumaßnahmen sehr viel an Mitteln aufgebracht werden muss. Es haben ja einige Bauernorganisationen große Inserate geschaltet, in denen sie die für die Landwirtschaft entstehenden Probleme aufgezeigt haben.
Meine geschätzten Damen und Herren! Einen wesentlichen Aspekt der Tierhaltung sehe ich im Bereich der Tierzoos, die auch einen Beitrag zum Tourismus leisten. Es gibt in Österreich ja zirka zwölf private Zoohalter, die keinen einzigen Cent an öffentlichem Geld oder öffentlichen Förderungen bekommen. Diesen Zoos hat man den so genannten Tierhalter beziehungsweise einen ausgebildeten Tierpfleger verpflichtend verordnet. Meine geschätzten Damen und Herren! Ich möchte da folgenden Vergleich anstellen: Wenn heute ein Landwirt mit 100 Hektar Wald dazu verpflichtet wird, für diese 100 Hektar einen Förster aufzunehmen, dann kann er diesen Wald nicht mehr bewirtschaften, weil er das nicht mehr bezahlen kann. Ich war bei der Jahreshauptversammlung dabei, und dort wurden diese Probleme der Zoohalter, die ja eine Tourismusattraktion bieten, natürlich auch vorgetragen. Sie werden natürlich diese Zoos zusperren müssen, denn sie bekommen nicht so viele finanzielle Mittel wie ein Herr Pechlaner für den größten Tierpark Österreichs.
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