Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 42

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Hoher Bundesrat! Im Bereich der Nutztierhaltung, also der Versorgung der österreichi­schen Bevölkerung mit frischen, qualitativ hochwertigen und unter höchsten Standards produzierten heimischen Lebensmitteln, bedarf es auf Grund der im internationalen Wettbewerb stehenden Landwirtschaft jetzt der Unterstützung und Solidarität aller in diese Kette eingebundenen Glieder. Denn wie sonst könnten wir mit diesem Gesetz mehr am Ziel vorbeischießen, als dass unsere bäuerlichen Familien die Produktion auf Grund der hohen Standards und den damit verbundenen höheren Produktionskosten, aber auch nicht zu vergessen den höheren und schwierigeren Arbeitsaufwand bei gleichzeitig niedriger Erzeugungsrate, nicht mehr aufrechterhalten können, damit die Produktion ins Ausland verlagert wird und die Versorgung mit heimischen Lebensmit­teln nicht mehr garantiert werden kann!

Damit, sehr geehrte Damen und Herren, wäre weder den Tieren noch den Konsumen­ten geholfen, denn eine Verlagerung der Tierhaltung in andere Länder mit niedrigen Standards ist eindeutig eine Unterstützung der Agrarindustrie mit ihren oft tierquäleri­schen Haltungsformen und Strukturgrößen, die es in Österreich noch nie gegeben hat, und damit auch eine Verschlechterung der Lebensmittelqualität für den heimischen Konsumenten.

Wenn Kollege Schennach – er ist jetzt leider nicht im Saal – diese Diskussion in zyni­scher Art und Weise führt und wenn wir von Seiten der bäuerlichen Betriebe diese Dis­kussion in dieser zynischen Art und Weise geführt hätten, dann läge wahrscheinlich heute kein Bundes-Tierschutzgesetz zum Beschluss vor. (Bundesrätin Dr. Lichten­ecker: Schennach war nicht zynisch!)

Ich muss mit aller Entschiedenheit die Pauschalierung aller Tierschützer, sie seien mili­tant, zurückweisen. Man darf nicht alle in einen Topf werfen. Aber wie, das möchte ich von Herrn Kollegem Schennach wissen, würde er jene Menschen beurteilen, jene selbst ernannten Tierschützer, die nachts in Betriebe eindringen, die Sachschäden verursachen, die Menschen und Tiere in Gefahr bringen und damit natürlich auch dem guten Ruf der heimischen Landwirtschaft, aber im Besonderen auch den Tierschützern selbst schaden?

Es ist sehr auffällig, wie Herr Kollege Schennach in letzter Zeit eigentlich sehr verharm­losend über Gewalttaten und Straftaten spricht. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das stimmt nicht!) Ich denke, eine derartige Einstellung ebnet den Weg für genau diese Taten. Wir sollten uns klar davon abwenden. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das ist eine ungeheure Unterstellung!)

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es unsere Pflicht – und dies ist nicht nur ein Appell, sondern ich mahne dies mit aller Deutlichkeit ein –, dass wir alle gemeinsam – Produzenten, Konsumenten, Handel und verarbei­tende Industrie, aber auch wir von Seiten der öffentlichen Hand, die wir dieses Gesetz heute beschließen – in Zukunft an einem Strang ziehen. Es gilt, hier ein klares Be­kenntnis zu den höheren Standards abzulegen, damit auch verbunden die Akzeptanz, auf Grund der daraus resultierenden höheren Produktionskosten auch höhere Pro­duktpreise anzuerkennen.

Marktlenkungsprogramme und eine Angleichung hoher Standards auf europäischer Ebene werden daher eine enorme Zielsetzung sein. Die Information des Konsumenten, damit diese die richtige Kaufentscheidung treffen, die Einbeziehung des Handels und der Industrie vor allem für Fertigprodukte oder den Bereich der Verarbeitung in die Verantwortung sind genauso wichtig wie die finanzielle Unterstützung von öffentlicher Seite für jene Betriebe – und ich denke da in erster Linie an Hühner haltende Be­triebe –, die auf Grund dieser neuen Gesetzeslage gezwungen sind, die Tierhaltung zu einem bestimmten Termin aufzugeben. Es muss uns wert sein, diesen bäuerlichen


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