Betrieben die Möglichkeit zu geben, auch in Zukunft zu wirtschaften, um somit ein breites Band an Verantwortung für die ganze Bevölkerung abzudecken.
Tierproduktion in Österreich ist nämlich der Garant für viele Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Neben jenen auf dem Bauernhof selbst werden auch viele Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert. Wir sprechen hier von 450 000 Menschen. Das sind über 12 Prozent der Erwerbstätigen in den ländlichen Gebieten insgesamt.
Die Tierproduktion ist auch die Voraussetzung für die Futtermittelproduktion und diese wiederum für die vielfältige Landschaft, die wir tagtäglich genießen, die unseren unmittelbaren Lebensraum darstellt und auch das Aushängeschild Österreichs für den Tourismus ist. Nur durch diese Tierhaltung ist es möglich, die Landschaft offen zu halten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend sieht man die Wichtigkeit der heimischen Nutztierhaltung für die Wirtschaft, die Arbeitsplätze, unsere Umwelt und die Kulturlandschaft sowie die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und frischen, qualitativ hochwertigen Produkten mit einem ruhigen Gewissen, was den Tierschutz betrifft.
Wir Bauern haben diese großen Aufgaben im
Zuge der Vorberatungen zu diesem Bundes-Tierschutzgesetz angenommen und stellen
uns dieser Verantwortung. Ich fordere daher auch die zuvor genannten Bereiche
auf, diese Verantwortung auf allen Ebenen wahrzunehmen. (Beifall bei der
ÖVP.)
11.01
Vizepräsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Da bei dieser Debatte offensichtlich auch immer
wieder Emotionen zum Tragen kommen, möchte ich nur an eines erinnern: Gestern
nach dem Ministerrat hat der Herr Bundeskanzler an alle
appelliert, man möge eine Abrüstung in der Sprache betreiben. Ich nehme an, er
hat das auch für unser Haus gemeint. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Hlavac. – Bitte.
11.02
Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass diese bundeseinheitliche Regelung im Tierschutz beschlossen wird. Ich muss sagen, ich bin ein bisschen enttäuscht über die meisten Wortmeldungen aus den Regierungsparteien, weil ich das Gefühl habe, dass Sie mit diesem Gesetz eigentlich nicht zufrieden sind und nur das, was Sie für negativ halten, herausstreichen. Ich glaube aber, dass es wirklich gut ist, dass wir nach so langen, schweren, mühsamen Verhandlungen zu einer bundeseinheitlichen Kompetenz kommen und dass uns jetzt ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz vorliegt.
Im ersten Paragraphen dieses Gesetzesbeschlusses wird postuliert, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf Ziel dieses Gesetzes sei. Und damit wird etwas ganz Wesentliches auf den Punkt gebracht. Es ist jetzt schon darüber diskutiert worden, wie lange es den Tierschutz schon gibt. Ich denke, das ist von den verschiedenen Kulturen abhängig. Es hat im Laufe der Geschichte Kulturen gegeben, die die Verwandtschaft des Menschen mit den Tieren eher mehr gesehen haben, und andere Kulturen, die den Standpunkt vertraten oder immer noch vertreten, dass der Mensch himmelhoch über dem Tier steht, dass er darüber verfügen kann und sich die Erde und damit auch die Tiere untertan machen kann. Das ist eine Diskussion, die es im Laufe der Jahrtausende immer wieder gegeben hat.
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