Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 44

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Es gibt zum Glück ja auch Gegenstimmen. Es gibt Menschen, die der Meinung sind, dass die Tiere in ihrer Würde und ihrem Lebensrecht zu achten sind. Die modernen Forschungsergebnisse geben ihnen auch Recht. Diese kamen zu der Erkenntnis, dass die Tiere, vor allem die Wirbeltiere, aber nicht nur diese, wesentlich intelligenter sind, als man angenommen hat. Sie sind imstande, Emotionen zu empfinden, sie sind nicht nur instinktgeleitet. Da gibt es jetzt sehr interessante Untersuchungen, die sicher auch unser Verhalten gegenüber den Tieren beeinflussen. Ich glaube auch, dass das Er­kenntnisse sind, die das stützen, was sensible Menschen auch selbst beobachten kön­nen, dass Tiere eben nicht eine beliebige Sache sind, mit der man verfahren kann, wie es einem gerade passt.

Jetzt ist es natürlich nicht so, dass es in Österreich bisher keine Regelungen oder nicht durchaus auch gute Regelungen gegeben hätte. So wurden schon vor Jahren die Ver­steigerungsbestimmungen für Haustiere geändert. Ich kann mich noch erinnern an eine Zeit, in der ein Hund wie ein Gebrauchtwagen versteigert werden konnte. Wir haben auch strenge Tierquälereibestimmungen.

Jedes Bundesland hat ein eigenes Tierschutzgesetz. Da sind wir jetzt bei jenem The­ma angelangt, das auch die Frau Ministerin angesprochen hat, nämlich bei der Frage, ob eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung besser als neun Landesgesetze ist. Wir LändervertreterInnen wachen ja über die Kompetenzen der Länder, aber ich den­ke, dass doch eindeutig ist, dass eine einheitliche Regelung für den Tierschutz ge­schaffen werden sollte. Die angesprochene Würde der Tiere, ihr Wohlbefinden und unsere Verantwortung sind natürlich in ganz Österreich gleich.

Die Frau Bundesministerin hat eigentlich selbst gesagt, dass die Bundesländer, für die ein bestimmter Zweig des Tierschutzes kein Problem war, strengere Bestimmungen gehabt haben als andere. Also dort, wo es keine Legebatterien gegeben hat, gab es das Verbot der Legebatterien, aber in anderen Bundesländer nicht. Das allein zeigt ja, dass es notwendig ist, das einheitlich zu regeln, und das wird jetzt geschehen.

Es ist bedauerlich, dass es so lange gedauert hat, bis es zu diesem Verhandlungser­gebnis gekommen ist, aber das ist jetzt vorbei. Der lange Weg ist bereits angespro­chen worden. Ich kann mich auch an Verhandlungen im Verfassungsausschuss des Nationalrates vor 1999 erinnern. Also es ist wirklich schon sehr lange, dass wir über diese Kompetenzveränderung reden.

Fast 460 000 Bürgerinnen und Bürger haben das Volksbegehren unterschrieben. Dar­über hinaus gibt es noch viele Menschen, die gerade in diesem Bereich sehr engagiert sind, die aber an einem Volksbegehren nicht teilnehmen können. Ich meine da die Kin­der und Jugendlichen, die sehr oft ein sehr natürliches und anständiges Verhältnis zu den Tieren haben und viel sensibler sind, und das soll man auch nicht als naiv abtun.

Es gibt aber – das lässt sich nicht leugnen – wirtschaftliche Zwänge, über die wir nicht leichtfertig hinweggehen sollen, was wir auch nicht tun. Ich bin dagegen, strenge Rege­lungen bloß deswegen zu schaffen, weil sie mich selbst nicht betreffen. Ich denke aber, dass es sehr wohl gelungen ist, eine für die Bauern akzeptable Regelung zu finden.

Ich möchte aber gerade wenige Tage vor der Wahl zum Europäischen Parlament auch darauf hinweisen, dass auf europäischer Ebene Änderungen notwendig sind, nämlich eine Umstellung in der europäischen Agrarpolitik: weg von der industrialisierten Land­wirtschaft, die schlecht für Mensch, Tier und Umwelt ist, hin zu mehr biologischer, menschen- und tiergerechter Landwirtschaft, weg von der Massenproduktion hin zur Qualität.

 


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