verboten, es gibt einen Tierschutz-Ombudsmann, und alle zwei Jahre wird es einen Tierschutz-Bericht geben, meine Damen und Herren.
Wenn wir den weiten Weg verfolgen, den dieses Gesetz hinter sich hat – vom Volksbegehren bis heute –, müssen wir feststellen, es gab viele Steine auf dem Weg bis zur Vollendung. Ich kann Ihnen sagen, meine Damen und Herren: Es war ein langer Weg, der heute zu einem positiven Abschluss führt. Aber nicht der Weg war das Ziel, sondern am Ende des Weges steht ein Ergebnis, zu dem wir alle stehen können.
Bei den Ausführungen des Bundesrates Schennach ist angeklungen, dass verschiedene Ministerien damit befasst sind. – Ja, das ist richtig, aber auch mit den Menschen sind verschiedene Ministerien befasst. Lassen wir das Revue passieren: vom Verkehr bis zur Wirtschaft und von der Bildung bis zum Sozialministerium. Es ist das logischerweise eine Querschnittsmaterie – wie auch der Tierschutz. Deshalb hat der Bundeskanzler die Materie Tierschutz an sich gezogen, und 15 Monate nach der Angelobung, nach einem beispiellosen Marathon haben wir ein positives Ergebnis vor uns liegen.
Lassen Sie mich Dank sagen an all jene, die meiner Meinung nach ganz wesentlich dazu beigetragen haben – auch Abgeordnete –, dass es zu diesem positiven Ergebnis kam, nämlich an Mag. Sima, Mag. Weinzinger, Abgeordneten Wittauer und Ulrike Baumgartner-Gabitzer, die in dieser Konstellation den Vorsitz geführt hat und hier eine, wie ich meine, sehr große Leistung auf parlamentarischem Gebiet vollbracht hat, aber auch hinsichtlich des Endergebnisses.
Lassen Sie mich in diesen Dank auch noch die Experten einschließen: Dr. Josef Troxler, Direktor Helmut Pechlaner und Mag. Hermann Gsandtner, die ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass wir dieses Gesetz heute so beschließen können, wie es uns vorliegt.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist ein Freudentag, auch wenn das aus der einen oder anderen körperlichen Haltung nicht wirklich hervorgeht, auch nicht aus der Mimik und der Optik, wenn ich hier ins Plenum schaue, aber ich meine, nach all dem, wie es sich in den Verhandlungen zu diesem Gesetz „angelassen“ hat, und auf Grund der Tatsache, dass es in diesem Bereich auch sehr große Sensibilitäten gibt, die teilweise schon fast ins Religiöse gehen, können wir mit dem Endergebnis nach beiden Seiten hin zufrieden sein.
Lassen Sie mich abschließend noch Folgendes sagen – einfach deswegen, weil ich glaube, dass hier ein ganzer Berufsstand über seinen Schatten gesprungen ist, was meiner Meinung nach auch zum Gelingen dieses Vorhabens beigetragen hat, nämlich unsere Bauern, die damit auch über ihre Existenzgrundlage verhandelt haben, ich glaube, mit all dem Wissen und der Erfahrung, die ihnen zur Verfügung stehen, und auch mit der gesamten Schwere ihrer Anliegen. Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei den Bauern bedanken. (Bundesrat Mag. Gudenus: Hoffentlich überleben sie, die Bauern, Herr Staatssekretär!) – Sie werden es!
Es wurde schon richtig angemerkt, dass jetzt der Konsument am Zug ist. Ich meine nicht Bulgarien gegen Österreich, Rumänien gegen Österreich oder der Rest der Welt gegen Österreich, sondern dass diesem Bekenntnis, das hier im Parlament so absichtsvoll und aussichtsreich formuliert wurde, jetzt durch die Konsumenten entsprochen werden muss. Das Bekenntnis des Konsumenten zur Qualität ist gefordert. Es ist auch das ein schwieriges Unterfangen, denn Sie wissen, der Leitspruch dieser Zeit heißt: „Geiz ist geil!“ Der Leitspruch dieses Gesetzes jedoch heißt: „Qualität hat ihren Preis!“
Meine Damen und Herren! Das heißt, wir sollten unsere Bauern nicht allein lassen, und es ist an Ihnen, das in den Bezirken, in den Regionen einzufordern. Lassen wir unsere
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite