Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 49

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bereits wieder fähig, in Gruppen zusammenzuleben. Das ist ein sehr spannendes wis­senschaftliches Projekt.

Für genau diese Affen gibt es jetzt Interessenten aus China, die sie vielleicht wieder für die Pharmaindustrie verwenden werden. Und da stellt sich die Frage: Wo ist die Sinn­haftigkeit dieses Tierschutzgesetzes, wenn ich da nichts dagegen machen kann, wenn ich keine Möglichkeit habe, diese Affen irgendwo in Österreich unterzubringen und ihnen jene Wiedergutmachung zukommen zu lassen, die ihnen Baxter geben wollte?

Es besteht also dringend Handlungsbedarf in Bezug auf ein Auffanglager für Tiere, die auf Grund nicht artgerechter Haltung beschlagnahmt wurden. Ich denke, dass es wirk­lich notwendig ist, dass Bund und Länder dafür Geld in die Hand nehmen.

Wir haben zuerst gehört, im Zusammenhang mit Artenschutz und Tourismus erhält ein Großteil der Zoos Geld, hat öffentliches Geld zur Verfügung – ich möchte nicht wissen, wie viel Geld pro Jahr nach Schönbrunn fließt und wie viel schon in den Tiergarten Schönbrunn geflossen ist. Im Namen von Tierschutz, Bildung und Forschung muss auch ein Auffanglager für geknechtete Tiere unterstützt werden.

Es ist beim Tierschutz in Österreich bei weitem noch nicht alles pippifein. Es gibt nach wie vor kein Verbot von Vollspaltböden, die Schweine stehen ohne Stroh auf 0,7 Quadratmetern. Es gibt kein Verbot von Eingriffen an Nutztieren. Die Tiertransporte sind ebenfalls ein Problem. Ich denke, da könnte man schon durch verstärkte Kontrol­len viel erreichen, aber natürlich wäre es sehr wichtig, dass man auch auf EU-Ebene etwas dagegen unternimmt.

Dieses Bundes-Tierschutzgesetz ist trotz allem ein großer Erfolg für uns alle – acht Jahre nach dem Tierschutz-Volksbegehren und zwei Jahre nachdem es uns der Herr Bundeskanzler vor der Wahl versprochen hat. Es war schon ein paar Mal totgesagt, wird jetzt aber doch beschlossen. Das Bundes-Tierschutzgesetz ist ein Fortschritt, aber erst bei seiner Umsetzung und dem Erlass der zahlreichen Verordnungen – der Groß­teil fehlt ja noch – werden wir sehen, wie groß der Fortschritt dann wirklich ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

11.29

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Morak, bitte.

 


11.29

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Präsidentin! Herr Kollege Waneck! Verehrte Damen und Herren des Bundesrates! Wir haben in einer sehr schö­nen Art und Weise gesehen, dass dann, wenn alle Kräfte in diesem Lande zusammen­arbeiten, am Ende des Tages Ergebnisse vorliegen, wo sich einerseits im Grunde alle selbst wieder finden und wo man andererseits aber auch sagt: Es ist in der Republik etwas weitergegangen!

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz betrifft 20 Millionen Tiere und 140 000 Be­triebe mit Tierhaltung; 17 Millionen Nutztiere und 3 Millionen Haustiere. Beide Seiten, wenn wir das so auseinander nehmen können – auf der einen Seite das betriebliche Bewusstsein, auf der anderen Seite das, was man das städtische Bewusstsein des Tierschutzes nennt –, sind hier eine Symbiose eingegangen, die jetzt vor uns liegt. Es ist klar, dass die Vorstellungen, die Wünsche, die Sensibilitäten der einen Seite manch­mal auf die betriebliche Realität stoßen, aber ich glaube trotzdem, dass diese Syn­these, die hier gefunden wurde, durchaus zu feiern ist.

Wenn wir uns kurz noch einmal vergegenwärtigen, was alles erreicht wurde: die Pelz­tierhaltung, die Käfighaltung für Legehennen, die dauernde Anbindehaltung, das Kupie­ren wird grundsätzlich verboten, es gibt höhere Strafen, die Tiere in Privatbesitz müs­sen in Zukunft auch artgerecht gehalten werden, die Kettenhaltung von Hunden wurde


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