Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 67

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Herr Bundesminister! In meinem Bundesland Oberösterreich ist ja vor wenigen Tagen ein an sich kleiner Fall ganz groß durch die Zeitungen gegangen, ein Fall, der aller­dings eine große Gesellschaft betroffen hat, nämlich den REWE-Konzern auf der einen Seite – und auf der anderen Seite stand, wie ja in allen Zeitungen nachzulesen war, ein kleiner und lieber Käseproduzent mit 70 Beschäftigten, nämlich die Firma Neuburger. An diesem Fall konnte man erkennen, was auf der einen Seite Macht bedeuten kann, nämlich Auslistung österreichweit, über Österreich hinaus, eben von einem großen Handelskonzern, von einem Handelsriesen.

So, wie Sie sich, Herr Bundesminister Böhmdorfer – und da haben Sie ja alle Parteien auf Ihrer Seite –, immer wieder für den Konsumentenschutz einsetzen, brauchen wir da auch irgendein Instrument in Bezug auf kleine Unternehmen. Ich denke da zum Bei­spiel an den gesamten Insolvenzbereich gerade auch im Hinblick auf kleine Unterneh­men – das wird mir meine Vorrednerin sicherlich bestätigen –, in den neuen Bereichen, in diesen so genannten Dienstleistungssektoren: Marktkommunikation, Unternehmens­beratung, IT und so weiter, wo ja 80 Prozent der selbständig erwerbstätigen Einfrau- beziehungsweise Einmannunternehmer sind; diese haben oft nur zwei, drei Kunden. Wenn eine Gesellschaft, ja wenn ein Teil einer solchen Gesellschaft insolvent wird, so kann das für nachgeordnete Lieferanten eine wirtschaftliche Katastrophe bedeuten.

Ich meine daher, dass wir Schutzmechanismen brauchen – das möchte ich jetzt gleich in diesem Debattenbeitrag einmahnen –, und zwar Schutzmechanismen für kleine und kleinste Selbständige, wird es doch auf der anderen Seite – ich weiß, da gibt es keinen Schritt mehr zurück, sondern man muss diesen Weg weitergehen – großen Unterneh­men ermöglicht, europaweit tätig zu werden.

Jedenfalls: Dabei geht es um eine schwierige Materie – und wir werden dem seitens meiner Fraktion zustimmen. Ich ersuche Sie aber, Herr Bundesminister Böhmdorfer, diese Entwicklung im Auge zu behalten und dabei aber auch einen – unter Anfüh­rungszeichen – „Konsumentenschutz“, einen „Partnerschutz“ für kleine und kleinste Unternehmen zu kreieren, denn das ist etwas, was wir wirklich dringend brauchen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPÖ.)

12.57

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Weilharter. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.57

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Nur ein paar Sätze zum Tagesordnungs­punkt 3, zuvor jedoch darf ich Ihnen bekannt geben, dass meine Fraktion zu den Ta­gesordnungspunkten 2 und 3 keinen Einspruch erheben wird, sondern dass wir gerne unsere Zustimmung erteilen.

Nun zum Tagesordnungspunkt 3, wie bereits angekündigt, ein paar Sätze. Meine Da­men und Herren, dabei handelt es sich nicht nur um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, sondern es muss uns bewusst sein, dass durch den modernen Datentrans­fer und durch elektronische Kommunikationseinrichtungen das Zustandekommen von Geschäften, vor allem von Finanzdienstleistungsgeschäften, von denen der Verbrau­cher immer mehr Gebrauch macht, eben bei diesem „fairen Absatz“, wie es im Gesetz heißt, geradezu Alltag in der Gesellschaft geworden ist.

Meine Fraktion begrüßt daher, dass künftig bei derartigen Rechtsgeschäften – um nur ein Beispiel aus diesem Gesetz zu nennen – verstärkter Konsumentenschutz, wie eben zum Beispiel die Information bei Vertragsabschluss oder etwa das Rücktrittsrecht von derartigen Rechtsgeschäften, innerhalb einer bestimmten Frist gegeben ist.

 


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