Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 70

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Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert werden (Familien- und Erbrechts-Ände­rungsgesetz 2004).

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Berichterstatter zu Punkt 5 ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Ich berichte über den Beschluss des Natio­nalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich kann daher auf die Verlesung verzichten.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Berichterstatter zu Punkt 6 ist Herr Bundesrat Hagen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz und die Änderung des Jugendge­richtsgesetzes 1988.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Berichterstatter zu Tagesordnungspunkt 7 ist wieder Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Ich erstatte den Bericht des Justizausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich kann daher auf die Verlesung verzichten.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrat Schlaffer. – Bitte, Frau Bundesrat.

 


13.07

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gestehe der vorliegenden Fami­lien- und Erbrechtsreform ohne weiteres zu, dass sie in vielen Punkten eine wesentli­che Verbesserung mit sich bringt; sie wird daher zu einem Großteil von meiner Fraktion gutgeheißen. Da im Bundesrat jedoch – im Gegensatz zum Nationalrat – nur eine Ge-


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