Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert werden (Familien- und
Erbrechts-Änderungsgesetz 2004).
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident
Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Berichterstatter zu Punkt 5 ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte um
den Bericht.
Berichterstatter
Wolfgang Schimböck: Ich berichte über den
Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr
und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich geändert
wird.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich kann daher auf die Verlesung
verzichten.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
7. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident
Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Berichterstatter zu Punkt 6 ist Herr Bundesrat Hagen. Ich bitte um den
Bericht.
Berichterstatter
Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über
den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein
Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz und die Änderung
des Jugendgerichtsgesetzes 1988.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Berichterstatter zu Tagesordnungspunkt 7 ist wieder Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich kann daher auf die Verlesung verzichten.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrat Schlaffer. – Bitte, Frau Bundesrat.
13.07
Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gestehe der vorliegenden Familien- und Erbrechtsreform ohne weiteres zu, dass sie in vielen Punkten eine wesentliche Verbesserung mit sich bringt; sie wird daher zu einem Großteil von meiner Fraktion gutgeheißen. Da im Bundesrat jedoch – im Gegensatz zum Nationalrat – nur eine Ge-
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite