Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz) erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem familien- und erbrechtliche Bestimmungen
des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs und des Bundesgesetzes über das
internationale Privatrecht sowie das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert
werden (Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2004 –
FamErbRÄG 2004) (471 d.B. und 489 d.B. sowie 7048/BR d.B.)
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den freien
Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten
in Österreich geändert wird (377/A und 492 d.B. sowie 7049/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004
betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz
und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988 (472 d.B. und
491 d.B. sowie 7050/BR d.B.)
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung
in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden (376/A und
493 d.B. sowie 7051/BR d.B.)
Vizepräsident
Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 7 der
Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu Punkt 4 ist Bundesrat Hagen. Ich bitte um den
Bericht.
Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem familien- und erbrechtliche Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sowie das
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